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mietvertragsklausel

Verfasst: 30.04.2004, 07:32
von JUSLINE
ich habe in meinem mietvertrag (unbefristet) eine klausel gefunden die besagt, dass alles was ich schraub- oder nagelfest in der wohnung befestige ins eigentum des vermieters übergeht.

bedeutet dies, dass ich weder angeschraubte regale usw. noch bilder, küchenkasterl... im falle des auszuges mitnehmen darf? oder wäre der vertrag - der meiner meinung nach sittenwidrig ist - erfüllt wenn ich im falle eines auszuges lediglich die schrauben und nägel in den wänden lassen würde?

RE: mietvertragsklausel

Verfasst: 16.05.2004, 15:23
von JUSLINE
> ich habe in meinem mietvertrag (unbefristet) eine klausel gefunden die besagt, dass alles was ich schraub- oder nagelfest in der wohnung befestige ins eigentum des vermieters übergeht.

> bedeutet dies, dass ich weder angeschraubte regale usw. noch bilder, küchenkasterl... im falle des auszuges mitnehmen darf? oder wäre der vertrag - der meiner meinung nach sittenwidrig ist - erfüllt wenn ich im falle eines auszuges lediglich die schrauben und nägel in den wänden lassen würde?



Bilder sind mit dieser Passage nicht gemeint, und auch bezüglich der Dinge, die ins Eigentum des Vermieters (Hauseigentümers) übergehen, weil fix verbunden, ist noch lange nicht gesagt, dass sie ersatzlos in dessen Eigentum übergehen, dass Sie sie nicht durch andere ersetzen können, bzw. dass Sie sie bei Ihrem Auszug nicht mitnehmen könnten.



Es gibt im Liegenschaftsrecht so einen allgemeinen Grundsatz, und der lautet: "Superficies solo cedit". Also, was draufgebaut ist, dass folgt dem Boden = Demjenigen, der Eigentümer des Bodens ist, der ist auch Eigentümer all dessen, was draufsteht. ZB gehört dem Liegenschaftseigentümer idR das Haus (Ausnahme zB Superädifikat). Und was gehört nun zum Haus dazu? Alles, was niet- und nagelfest damit verbunden ist. Bringt ein Mieter nur einen Kasten ein, so gehört dieser weiterhin dem Mieter (Ausnahme : Gesetzliches Vermieterpfandrecht).



Unterschiede: Sachenrecht - Schuldrecht



Überhaupt steht in Mietverträgen allerlei drinnen, dass dann in der Realität rechtlich gar nicht gilt.



mfg, Akita