Ausmalen der Mietwohnung
Verfasst: 21.04.2004, 16:34
Hallo!
Derzeit befinde ich mich in einem bestehenden Mietverhältnis, habe jedoch schon die Kündigung eingereicht.
Nach dem letzten zufälligem Gespräch mit meiner Vermieterin, meinte diese zu mir, "ob ich wüsste, dass ich die Wohnung ausmalen müsste;andere Mieter machen das ja auch"
Nach Einsicht in meinen Mietvertrag konnte ich keine ausdrückliche Klausel hierzu feststellen. Man muss dazusagen, dass sich der Mietvertrag als "Aktenvermerk über eine mündliche Mietvereinbarung" beschreibt und in der Folge die wichtigsten Punkte wie Mietzins, Kaution, Kündigungsfristen festhält.
Unter anderem auch, dass ich die Bestandsräumlichkeiten und die schon bestehenden Möbelstücke sorgfältig behandeln muss.
Nun wieder zur Wand: Natürlich hat diese in 2 1/2 Jahren eine gewisse Abnutzung erlitten (zB Ränder um Bilderrahmen, 2 Bohrlöcher, die jedoch wieder durch Spachtelmasse verschlossen wurden und nur dadurch auffallen, dass die Farbe der Spachtelmasse weißer ist als die derzeitige Wandfarbe)
Kann also ein Neuausmalen der Wände (im übrigen muss gesagt werden, dass schon bevor ich eingezogen bin schon schlampig ausgemalt wurde - hinter verstellbaren Möbelstücken wurde überhaupt nicht ausgemalt) gefordert werden, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde?
Was mache ich, wenn mir zu Unrecht bzw deswegen, weil zu Recht nicht ausgemalt wurde, die Herausgabe der Kaution verweigert wurde?
Was mir äußerst paradox vorkommt ist auch, dass mich meine Vermieterin gebeten hat 2-3 Tage (was für mich grundsätzlich kein Problem wäre) früher auszuziehen, da es für meinen Nachmieter so angenehmer wäre. (Einerseits Forderung des Ausmalens, andererseits früher auszuziehen)
Für die "mündliche Mietvereinbarung", die ebenfalls ein Ausmalen in keinster Weise gefordert hat, gibt es übrigens Zeugen.
Wäre für Hinweise dankbar, wenn möglich auch Gesetzesstellen worauf ich mich beziehen kann!
Danke im Voraus,
Andreas B.
PS: Muss ein "Aktenvermerk über eine mündliche Mietvereinbarung" im übrigen beim Finanzamt vergebührt werden? Bzw was hat es überhaupt damit auf sich?
Derzeit befinde ich mich in einem bestehenden Mietverhältnis, habe jedoch schon die Kündigung eingereicht.
Nach dem letzten zufälligem Gespräch mit meiner Vermieterin, meinte diese zu mir, "ob ich wüsste, dass ich die Wohnung ausmalen müsste;andere Mieter machen das ja auch"
Nach Einsicht in meinen Mietvertrag konnte ich keine ausdrückliche Klausel hierzu feststellen. Man muss dazusagen, dass sich der Mietvertrag als "Aktenvermerk über eine mündliche Mietvereinbarung" beschreibt und in der Folge die wichtigsten Punkte wie Mietzins, Kaution, Kündigungsfristen festhält.
Unter anderem auch, dass ich die Bestandsräumlichkeiten und die schon bestehenden Möbelstücke sorgfältig behandeln muss.
Nun wieder zur Wand: Natürlich hat diese in 2 1/2 Jahren eine gewisse Abnutzung erlitten (zB Ränder um Bilderrahmen, 2 Bohrlöcher, die jedoch wieder durch Spachtelmasse verschlossen wurden und nur dadurch auffallen, dass die Farbe der Spachtelmasse weißer ist als die derzeitige Wandfarbe)
Kann also ein Neuausmalen der Wände (im übrigen muss gesagt werden, dass schon bevor ich eingezogen bin schon schlampig ausgemalt wurde - hinter verstellbaren Möbelstücken wurde überhaupt nicht ausgemalt) gefordert werden, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde?
Was mache ich, wenn mir zu Unrecht bzw deswegen, weil zu Recht nicht ausgemalt wurde, die Herausgabe der Kaution verweigert wurde?
Was mir äußerst paradox vorkommt ist auch, dass mich meine Vermieterin gebeten hat 2-3 Tage (was für mich grundsätzlich kein Problem wäre) früher auszuziehen, da es für meinen Nachmieter so angenehmer wäre. (Einerseits Forderung des Ausmalens, andererseits früher auszuziehen)
Für die "mündliche Mietvereinbarung", die ebenfalls ein Ausmalen in keinster Weise gefordert hat, gibt es übrigens Zeugen.
Wäre für Hinweise dankbar, wenn möglich auch Gesetzesstellen worauf ich mich beziehen kann!
Danke im Voraus,
Andreas B.
PS: Muss ein "Aktenvermerk über eine mündliche Mietvereinbarung" im übrigen beim Finanzamt vergebührt werden? Bzw was hat es überhaupt damit auf sich?