Hallo!
Mein Vater ist Eigentümer zweier nebeneinanderliegenden Wohnungen. Über einer dieser Wohnung gibt es nun eine Mieterin, die fast den ganzen Tag also von 8 bis 9 am Abend, mit überlebensnotwendigen Pausen, Cello spielt. Und dies höre nicht nur ich in meinem Zimmer, wenn ich abends um 7 von Uni und Arbeit erschöpft nach Hause komme, sondern auch die Bewohner der Nachbarwohnung.
Und wenn cih mich mal freue, wie heute, Samstag, einen ganzen Tag lang nur lernen zu müssen und nicht zur Arbeit muss, dann kann ich das nicht,w eil ich von oben herab durch diese Cello-Töne belästigt werde.
Was kann ich tun? Ich hab schon versucht mit ihr zu reden und wollte mich mit ihr auf feste Zeiten einigen, so daß ich weiß, wann ich wirklich eine Ruhe daheim hab, aber sie ist alles andere als kompromißbereit. Angeblich hat sie auch jemanden gefragt, ob es in Ordnung ginge, wenn sie Cello spielt, und hat nach unten zum Hausmeister gedeutet (war nicht zu erkennen,w en sie meinte, sie ist Japanerin und spricht so gut wie kein Deutsch), der ihr angeblich mitteilte, sie dürfe täglich von 8 bis 9 am abend spielen. Aber warum werde ich als direktes OPFER nciht gefragt? Der Wert der Wohnung für mich hat sich dadurch extrem verringert und ich werde wirklich in meiner Ruhe gestört (abgesehen davon hat sie zu Beginn ihres Einzugs zwei, dreimal die Woche auch des Nächtens gefeiert, als ich ihr nach einigen geduldigen Wochen nun doch mit der Polizei und einer Anzeige drohte, hat sie sich zusammengerissen).
Ich will endlich wieder meine Ruhe haben, wenigstens am Wochenende! Gibt es nicht ein Gesetz, in dem steht, dass sie am Wochenende nicht spielen dürfte?
Ich hoffe, es kann mir hier irgendjemand mit einem Rat weiterhelfen, bin wirklich verzweifelt!
Liebe Grüße
Karin
Cello - Lärmbelästigung
RE: Cello - Lärmbelästigung
Hallo Karin,
meiner Antwort möchte ich vorausschicken, dass ich vorerst keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gefunden habe, die sich ausdrücklich auf Cello-Spiel bezieht. Die meisten diesbezüglichen Musizier-Ruhestörungs-Streitigkeiten, die zwischen Nachbarn gerichtlich ausgetragen werden, scheinen sich auf Klavierspiel zu beziehen.
Verschiedenste Normen bzw. Grundsätze können das Musizieren in einem Wohnhaus einschränken:
Zum einem die örtlichen Verwaltungsbehördlichen Bestimmungen - Möglichkeit der Verhängung einer Verwaltungsstrafe bei ungebührlicher Lärmerregung (nachfragen)
Zum anderen die Hausordnung:
Was besagt Ihre Hausordnung? Müßte im Haus ausgehängt sein, und/oder auch im Mietvertrag vom Mieter akzeptiert.
Ihr Ansprechpartner bezüglich Details von Hausordnung und Ruhestörung ist sicherlich nicht der Hausbesorger, sondern
ist es ansich Sache der Wohnungseigentümer, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eine solche zu einigen (oder einen Standard bestehen zu lassen, der irgendwo schon seit jeher als Hausordnung galt).
Abgesehen davon aber gibt es das im Gesetz festgelegte nachbarliche Rücksichtnahmegebot (§ 364 Abs. 2 ABGB). Ein Cellospiel über - sagen wir - täglich 10 Stunden wird diesem mit größter Sicherheit nicht mehr entsprechen,es sei denn, es sei auf Zimmerlautstärke oder wirklich kaum für die Nachbarn wahrnehmbar.
Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich in einem Streitfall zwischen zwei Nachbarn, in dem es ums Klavierüben ging, ausgesprochen, dass es auch gerechtfertigt ist, am Wochenende bzw. an Feiertagen den Zeitrahmen fürs Klavierüben auf die Zeit von 15.00 Uhr - 20.00 Uhr zu beschränken. In dieser Zeit sowie an den anderen Tagen untertags ohne diesen Zeitrahmen, aber unter Berücksichtigung von Ruhezeiten zu Mittag, war es der klavierübenden Person gestattet, vier Stunden täglich zu üben.
Es kommt darauf an, ob die jeweilige Geräuschentwicklung ortsüblich ist -was für den innerstädtischen Raum bzw. für Klavierspiel bejaht wurde-, und ob dadurch auch eine wesentliche Beeinträchtigung eines durchschnittlichen, ruhebedürftigen Nachbarn eintreten könnte.
Üblicherweise ist es Berufsmusikern und MusikstudentInnen sehr wohl bekannt, dass das Üben in der Wohnung gewissen Beschränkungen unterliegen muss, die ja auch bedingt sind durch die allgemeine Verpflichtung, dem anderen möglichst ruhiges und ungestörtes Wohnen zu ermöglichen. ZB gerade in Wien gibt es meines Wissens spezielle Wohnungsinserate/Zimmerinserate für Musikstudenten, zB an der Musikhochschule, in denen signalisiert wird, dass gerade in demjenigen Haus Musizieren sehr willkommen ist. Wenn dort schon viele solche StudentInnen wohnen vielleicht sonst niemand..
Ansonsten besteht jedenfalls für die Musikspielerin die Möglichkeit entsprechende Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine Musiklehrerin in meinem Bekanntenkreis musste deshalb buchstäblich einen "Innenraum" für ihr Musikzimmer bauen, mit Schallschutzboden, -wänden und -Decke.
Hoffe das hilft als Argumentation.
mfg, Akita
> Hallo!
>
> Mein Vater ist Eigentümer zweier nebeneinanderliegenden Wohnungen. Über einer dieser Wohnung gibt es nun eine Mieterin, die fast den ganzen Tag also von 8 bis 9 am Abend, mit überlebensnotwendigen Pausen, Cello spielt. Und dies höre nicht nur ich in meinem Zimmer, wenn ich abends um 7 von Uni und Arbeit erschöpft nach Hause komme, sondern auch die Bewohner der Nachbarwohnung.
> Und wenn cih mich mal freue, wie heute, Samstag, einen ganzen Tag lang nur lernen zu müssen und nicht zur Arbeit muss, dann kann ich das nicht,w eil ich von oben herab durch diese Cello-Töne belästigt werde.
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> Was kann ich tun? Ich hab schon versucht mit ihr zu reden und wollte mich mit ihr auf feste Zeiten einigen, so daß ich weiß, wann ich wirklich eine Ruhe daheim hab, aber sie ist alles andere als kompromißbereit. Angeblich hat sie auch jemanden gefragt, ob es in Ordnung ginge, wenn sie Cello spielt, und hat nach unten zum Hausmeister gedeutet (war nicht zu erkennen,w en sie meinte, sie ist Japanerin und spricht so gut wie kein Deutsch), der ihr angeblich mitteilte, sie dürfe täglich von 8 bis 9 am abend spielen. Aber warum werde ich als direktes OPFER nciht gefragt? Der Wert der Wohnung für mich hat sich dadurch extrem verringert und ich werde wirklich in meiner Ruhe gestört (abgesehen davon hat sie zu Beginn ihres Einzugs zwei, dreimal die Woche auch des Nächtens gefeiert, als ich ihr nach einigen geduldigen Wochen nun doch mit der Polizei und einer Anzeige drohte, hat sie sich zusammengerissen).
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> Ich will endlich wieder meine Ruhe haben, wenigstens am Wochenende! Gibt es nicht ein Gesetz, in dem steht, dass sie am Wochenende nicht spielen dürfte?
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> Ich hoffe, es kann mir hier irgendjemand mit einem Rat weiterhelfen, bin wirklich verzweifelt!
>
> Liebe Grüße
> Karin
>
meiner Antwort möchte ich vorausschicken, dass ich vorerst keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gefunden habe, die sich ausdrücklich auf Cello-Spiel bezieht. Die meisten diesbezüglichen Musizier-Ruhestörungs-Streitigkeiten, die zwischen Nachbarn gerichtlich ausgetragen werden, scheinen sich auf Klavierspiel zu beziehen.
Verschiedenste Normen bzw. Grundsätze können das Musizieren in einem Wohnhaus einschränken:
Zum einem die örtlichen Verwaltungsbehördlichen Bestimmungen - Möglichkeit der Verhängung einer Verwaltungsstrafe bei ungebührlicher Lärmerregung (nachfragen)
Zum anderen die Hausordnung:
Was besagt Ihre Hausordnung? Müßte im Haus ausgehängt sein, und/oder auch im Mietvertrag vom Mieter akzeptiert.
Ihr Ansprechpartner bezüglich Details von Hausordnung und Ruhestörung ist sicherlich nicht der Hausbesorger, sondern
ist es ansich Sache der Wohnungseigentümer, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eine solche zu einigen (oder einen Standard bestehen zu lassen, der irgendwo schon seit jeher als Hausordnung galt).
Abgesehen davon aber gibt es das im Gesetz festgelegte nachbarliche Rücksichtnahmegebot (§ 364 Abs. 2 ABGB). Ein Cellospiel über - sagen wir - täglich 10 Stunden wird diesem mit größter Sicherheit nicht mehr entsprechen,es sei denn, es sei auf Zimmerlautstärke oder wirklich kaum für die Nachbarn wahrnehmbar.
Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich in einem Streitfall zwischen zwei Nachbarn, in dem es ums Klavierüben ging, ausgesprochen, dass es auch gerechtfertigt ist, am Wochenende bzw. an Feiertagen den Zeitrahmen fürs Klavierüben auf die Zeit von 15.00 Uhr - 20.00 Uhr zu beschränken. In dieser Zeit sowie an den anderen Tagen untertags ohne diesen Zeitrahmen, aber unter Berücksichtigung von Ruhezeiten zu Mittag, war es der klavierübenden Person gestattet, vier Stunden täglich zu üben.
Es kommt darauf an, ob die jeweilige Geräuschentwicklung ortsüblich ist -was für den innerstädtischen Raum bzw. für Klavierspiel bejaht wurde-, und ob dadurch auch eine wesentliche Beeinträchtigung eines durchschnittlichen, ruhebedürftigen Nachbarn eintreten könnte.
Üblicherweise ist es Berufsmusikern und MusikstudentInnen sehr wohl bekannt, dass das Üben in der Wohnung gewissen Beschränkungen unterliegen muss, die ja auch bedingt sind durch die allgemeine Verpflichtung, dem anderen möglichst ruhiges und ungestörtes Wohnen zu ermöglichen. ZB gerade in Wien gibt es meines Wissens spezielle Wohnungsinserate/Zimmerinserate für Musikstudenten, zB an der Musikhochschule, in denen signalisiert wird, dass gerade in demjenigen Haus Musizieren sehr willkommen ist. Wenn dort schon viele solche StudentInnen wohnen vielleicht sonst niemand..
Ansonsten besteht jedenfalls für die Musikspielerin die Möglichkeit entsprechende Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine Musiklehrerin in meinem Bekanntenkreis musste deshalb buchstäblich einen "Innenraum" für ihr Musikzimmer bauen, mit Schallschutzboden, -wänden und -Decke.
Hoffe das hilft als Argumentation.
mfg, Akita
> Hallo!
>
> Mein Vater ist Eigentümer zweier nebeneinanderliegenden Wohnungen. Über einer dieser Wohnung gibt es nun eine Mieterin, die fast den ganzen Tag also von 8 bis 9 am Abend, mit überlebensnotwendigen Pausen, Cello spielt. Und dies höre nicht nur ich in meinem Zimmer, wenn ich abends um 7 von Uni und Arbeit erschöpft nach Hause komme, sondern auch die Bewohner der Nachbarwohnung.
> Und wenn cih mich mal freue, wie heute, Samstag, einen ganzen Tag lang nur lernen zu müssen und nicht zur Arbeit muss, dann kann ich das nicht,w eil ich von oben herab durch diese Cello-Töne belästigt werde.
>
> Was kann ich tun? Ich hab schon versucht mit ihr zu reden und wollte mich mit ihr auf feste Zeiten einigen, so daß ich weiß, wann ich wirklich eine Ruhe daheim hab, aber sie ist alles andere als kompromißbereit. Angeblich hat sie auch jemanden gefragt, ob es in Ordnung ginge, wenn sie Cello spielt, und hat nach unten zum Hausmeister gedeutet (war nicht zu erkennen,w en sie meinte, sie ist Japanerin und spricht so gut wie kein Deutsch), der ihr angeblich mitteilte, sie dürfe täglich von 8 bis 9 am abend spielen. Aber warum werde ich als direktes OPFER nciht gefragt? Der Wert der Wohnung für mich hat sich dadurch extrem verringert und ich werde wirklich in meiner Ruhe gestört (abgesehen davon hat sie zu Beginn ihres Einzugs zwei, dreimal die Woche auch des Nächtens gefeiert, als ich ihr nach einigen geduldigen Wochen nun doch mit der Polizei und einer Anzeige drohte, hat sie sich zusammengerissen).
>
> Ich will endlich wieder meine Ruhe haben, wenigstens am Wochenende! Gibt es nicht ein Gesetz, in dem steht, dass sie am Wochenende nicht spielen dürfte?
>
> Ich hoffe, es kann mir hier irgendjemand mit einem Rat weiterhelfen, bin wirklich verzweifelt!
>
> Liebe Grüße
> Karin
>
RE: Cello - Lärmbelästigung
Danke für deine Antwort!
Wo kann ich dieses Urteil des OGH finden bzw. nachlesen und ggf. kopiieren? Glaubst du, es ist sinnvoll, ihr die wesentlichen stellen rauszustreichen, ihr das Schriftstück zu geben und ihr nahezulegen, sie soll sich daran halten?
Naja, versuchen kann cihs ja mal. Werde mich am Montag mit der Hausverwaltung in verbindung setzen, denn die Hausordnung hängt in unserm Haus nirgends auf.
Liebe Grüße
Karin
Wo kann ich dieses Urteil des OGH finden bzw. nachlesen und ggf. kopiieren? Glaubst du, es ist sinnvoll, ihr die wesentlichen stellen rauszustreichen, ihr das Schriftstück zu geben und ihr nahezulegen, sie soll sich daran halten?
Naja, versuchen kann cihs ja mal. Werde mich am Montag mit der Hausverwaltung in verbindung setzen, denn die Hausordnung hängt in unserm Haus nirgends auf.
Liebe Grüße
Karin
RE: Cello - Lärmbelästigung
> Danke für deine Antwort!
> Wo kann ich dieses Urteil des OGH finden bzw. nachlesen und ggf. kopiieren?
Das ist im Internet abrufbar, Beschreibung wie Du dazu kommst, untenstehend.
>Glaubst du, es ist sinnvoll, ihr die wesentlichen stellen rauszustreichen, ihr das Schriftstück zu geben und ihr nahezulegen, sie soll sich daran halten?
>
Es könnte zu kompliziert sein, wie es auch wirklich sein kann, dass es einfacher gestrickte Argumentationshilfen gibt, zB bei Mieterschutzvereinigungen. Vielleicht nützt es was, und es kann doch noch eine Einigung auf ein vernünftiges Maß getroffen werden, das von der Cellospielerin und auch den betroffenen Nachbarn akzeptiert werden kann.
mfg, Akita
...................
Auf der Webseite http://www.ris.bka.gv.at
"Rechtsinformationssystem" anklicken,
danach von der rechten Spalte "Judikatur Justiz (OGH,OLG LG,BG)" anklicken,
dann in der ersten Zeile unter "Suchworte:" die beiden Schlagworte "Klavier" und "üben" eingeben,
danach auf "Suche Starten"
Es müsste die Entscheidung 7Ob286/03i gleich an erster Stelle aufscheinen, mit Verweisen auf andere Stellen.
....................
> Wo kann ich dieses Urteil des OGH finden bzw. nachlesen und ggf. kopiieren?
Das ist im Internet abrufbar, Beschreibung wie Du dazu kommst, untenstehend.
>Glaubst du, es ist sinnvoll, ihr die wesentlichen stellen rauszustreichen, ihr das Schriftstück zu geben und ihr nahezulegen, sie soll sich daran halten?
>
Es könnte zu kompliziert sein, wie es auch wirklich sein kann, dass es einfacher gestrickte Argumentationshilfen gibt, zB bei Mieterschutzvereinigungen. Vielleicht nützt es was, und es kann doch noch eine Einigung auf ein vernünftiges Maß getroffen werden, das von der Cellospielerin und auch den betroffenen Nachbarn akzeptiert werden kann.
mfg, Akita
...................
Auf der Webseite http://www.ris.bka.gv.at
"Rechtsinformationssystem" anklicken,
danach von der rechten Spalte "Judikatur Justiz (OGH,OLG LG,BG)" anklicken,
dann in der ersten Zeile unter "Suchworte:" die beiden Schlagworte "Klavier" und "üben" eingeben,
danach auf "Suche Starten"
Es müsste die Entscheidung 7Ob286/03i gleich an erster Stelle aufscheinen, mit Verweisen auf andere Stellen.
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