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Zutrittsrecht

Verfasst: 15.04.2004, 19:56
von JUSLINE
Habe ich (als Vermieter einer Wohnung) ein "Zutrittsrecht" zu einer unbefristet vermieteten Wohnung?



Namentlich folgendes Problem: ich will die Wohnung veräussern (die ich selbst nie gesehen habe), der Käufer aber bedingt sich das Recht, diese vor dem Kauf zu sehen.



Habe ich (oder vielmehr er) ein "Recht" auf Besichtigung oder bin ich dem Wohlwollen meines Mieter ausgeliefert?



Michael




RE: Zutrittsrecht

Verfasst: 17.04.2004, 12:37
von JUSLINE
Ja, nach Vorankündigung und zu angemessenen Zeiten. Ein Ins-Einvernehmen-Setzen mit dem Mieter wäre aber trotzdem sinnvoll (verschiedene taktische Gründe).



mfg,Akita