Hallo Leute!
Folgender Umstand:
- befristeter Mietvertrag ist abgelaufen.
- der Mieter zieht nicht aus und der Vermieter macht auch nichts dagegen.
Stimmt es, dass somit nach 2 Wochen ein "unbefristetes" Mietverhältnis zustandekommt?
Welche Kündigungsfristen gelten dann?
Wenn es stimmt, wo finde ich es schriftlich?
Weiss wer eine Quelle, wo man den diesbezüglichen Rechtstext nachlesen kann?
Liebe Grüsse.
aper
2 Wochen Frist
-
- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: 2 Wochen Frist
Im § 29 Abs. 3 MRG steht geschrieben:
Mietvertraege auf bestimmte Zeit, die durch den Verlauf der
Zeit nicht aufloesbar sind oder nicht aufgeloest werden, gelten als auf unbestimmte Zeit erneuert.
Die 14 Tages-Frist steht meines Wissens nicht im Gesetz, sondern ist gepflogene Judikatur.
Mietvertraege auf bestimmte Zeit, die durch den Verlauf der
Zeit nicht aufloesbar sind oder nicht aufgeloest werden, gelten als auf unbestimmte Zeit erneuert.
Die 14 Tages-Frist steht meines Wissens nicht im Gesetz, sondern ist gepflogene Judikatur.
RE: 2 Wochen Frist
Vielen Dank für die rasche Anwort.
Es müsste aber diesbezüglich aber doch irgendwo was schriftliches geben, oder?
Es müsste aber diesbezüglich aber doch irgendwo was schriftliches geben, oder?
RE: 2 Wochen Frist
Im MRG steht nichts von 14 Tagen, diesbezüglich ist die Auskunft ja nicht unrichtig.
§ 569 ZPO, Judikatur zu konkludentem Verhalten.
§§ 1114 f. ABGB, bitte beachten, ob MRG überhaupt anwendbar.
mfg, Akita
§ 569 ZPO, Judikatur zu konkludentem Verhalten.
§§ 1114 f. ABGB, bitte beachten, ob MRG überhaupt anwendbar.
mfg, Akita
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste