Untermiete Vertragsbruch

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JUSLINE
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Untermiete Vertragsbruch

Beitrag von JUSLINE » 23.03.2004, 19:53

Haben ein Haus gemietet. Die Unterzeichnung des Mietvertrages wurde immer verzögert. In der Zwischenzeit sind wir schon eingezogen und haben begonnen einwenig zu renovieren. Als der Vermieter die Unterzeichnung immer wieder verschoben hat wurden wir misstrauisch. Herausgestellt hat sich dass der vermeintliche Vermieter selbst Mieter ist und uns das Haus untervermietet hat (Ausdrücklich verboten im Mietvertrag des eigentlichen Mieters=Vermieter) Haben mit den RICHTIGEN Vermietern Kontakt aufgenommen der etwas unternehmen wir.



Jetzt meine Frage: Dürfen wir in dem Haus bleiben oder bekommt der Vertragsbrüchige Mieter das Haus zurück?




DorisMihokovic
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RE: Untermiete Vertragsbruch

Beitrag von DorisMihokovic » 23.03.2004, 20:07

Der Hausbesitzer muss Sie nicht als Nachmieter akzeptieren. Vielleicht laesst er aber mit sich reden, und er kuendigt dem Hauptmieter wegen missbraeuchlicher Verwendung und schliesst mit Ihnen einen Mietvertrag ab. Vorsicht bei Mietvertraegen von Einfamilienhaeusern. Hier gilt das MRG nicht!!! Daher alles (Kuendigungsverzicht von Seiten des Vermieters fuer xx Jahre, Regelung ueber Investitionen, Reparaturen ... schriftlich fixieren!). Falls Sie ausziehen muessen, koennen Sie m. E. vom Hauptmieter den Ersatz Ihrer Auslagen (bereits vorgenommene Renovierungskosten, Uebersiedlungskosten, ...) verlangen/einklagen, da dieser Sie arglistig getaeuscht hat. Da Ihnen offenbar bereits die Schluessel uebergeben wurden, konnten Sie m. E. schluessig von einem aufrechten Mietverhaeltnis ausgehen, auch wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben war.

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RE: Untermiete Vertragsbruch

Beitrag von JUSLINE » 23.03.2004, 20:51

Danke für die Rasche Antwort!!!!!

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RE: Untermiete Vertragsbruch

Beitrag von JUSLINE » 31.03.2004, 14:34

> Haben ein Haus gemietet. Die Unterzeichnung des Mietvertrages wurde immer verzögert. In der Zwischenzeit sind wir schon eingezogen und haben begonnen einwenig zu renovieren. Als der Vermieter die Unterzeichnung immer wieder verschoben hat wurden wir misstrauisch. Herausgestellt hat sich dass der vermeintliche Vermieter selbst Mieter ist und uns das Haus untervermietet hat (Ausdrücklich verboten im Mietvertrag des eigentlichen Mieters=Vermieter) Haben mit den RICHTIGEN Vermietern Kontakt aufgenommen der etwas unternehmen wir.

>

> Jetzt meine Frage: Dürfen wir in dem Haus bleiben oder bekommt der Vertragsbrüchige Mieter das Haus zurück?



Sie leiten Ihre allfälligen Rechte vom Mieter des Hauses ab, und falls Sie ausziehen, sind Sie verpflichtet, diesem auch die von ihm erhaltenen Schlüssel zurückzustellen.



Sie haben sich nur in seiner Funktion geirrt bzw. wurden möglicherweise vom ihm getäuscht, wenn er sich als Hauseigentümer ausgegeben hat.



Ob ein Untermietvertrag zustandegekommen ist, hängt davon ab, ob - wie es möglicherweise der Fall war, was ich nach Ihrer Schilderung für möglich halte - zwischen Ihnen und dem (mag sein unberechtigt) Vermietenden ausdrücklich vereinbart worden war, dass der Mietvertrag erst mit der Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages zustandekommen könne, bzw. was besprochen war, als sie den Schlüssel bekamen. Falls ein (Unter-)Mietvertrag gültig zustandegekommen ist, dann sind Sie nach wie vor Untermieter dieses Vermieters, solange nicht Sie diesen Vertrag kündigen bzw.anfechten.



Dann muss der Hauseigentümer sich an seinen Mieter wenden, diesen allenfalls kündigen usw.



Falls kein Mietvertrag zustandegekommen sein sollte, dann hätten Sie jedenfalls Ersatzansprüche gegen Ihren Vermieter nicht aber gegen den richtigen Hauseigentümer.



Ausziehen müssen Sie nicht gleich. Verständigen Sie sich doch auch mit "Ihrem " Vermieter", holen Sie anwaltliche/notarielle Beratung ein. "Nachmieter" könnten Sie nur dann werden, wenn der jetzige Mieter ein sogenanntes "Weitergaberecht" mit dem Hauseigentümer ausgehandelt gehabt hätte, oder bei allfälliger allseitiger Einigung.



mfg, Akita


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RE: Untermiete Vertragsbruch

Beitrag von JUSLINE » 31.03.2004, 14:41

Mein Posting war mißverständlich: Falls ausdrücklich vereinbart war, dass zuerst ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden muss, und Sie sonst nicht Mieter werden können, und Sie das nie einvernehmlich abgeändert haben, dann könnte auch sein, dass noch kein Untermietvertrag mit Ihnen zustandegekommen ist.



Hier braucht`s mE eine praktische Lösung (wegen der bereits begonnenen Umbauarbeiten bzw. Ihres Einzugs), deshalb mein Tipp auf Befassung eines RAs oder Notars und Verständigung mit allen Beteiligten.



Hoffe, damit hilfreich gewesen zu sein.



mfg, Akita


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