Wir haben vor drei Jahren neue Internorm-Fenster in unsere Hauptmietwohnung eingebaut bekommen. Nun will die Hausinhabung eine Wartung dieser Fenster durchführen lassen und die Kosten dafür auf uns Mieter aufteilen. Ist das zulässig? Müssen wir diese Kosten tragen bzw. der Wartung überhaupt zustimmen?
Kosten für Wartung von Fenster
RE: Kosten für Wartung von Fenster
Eine Mietervereinigung oder eine darauf spezialisierte RA-Kanzlei kann Sie diesbezüglich sicherlich genauer beraten.
Bei einem Altbau mit zwei Fensterläden gilt meiner Erinnerung nach: Außenfenster - Zuständigkeit Hauseigentümer
Innenfenster- Zuständigkeit Mieter
Wenn aber nun nur eine einzige "Schicht" an Fenstern eingebaut wurde und Sie vielleicht auch noch einen Teil dieser Fenster bezahlen,bzw. einer teilweisen Kostentragung bereits zustimmt haben?
Jedenfalls würde ich nicht voreilig eine neu abgefasste Vereinbarung unterschreiben, falls Ihnen einen solche vorgelegt wird. Was meinen die anderen Mieter?
Im Rahmen des Mietrechtsgesetzes haben Sie die Möglichkeit, überhöhte Vorschreibungen an Betriebskosten im Außerstreitverfahren bzw. in Wien bei der Schlichtungsstelle nachträglich überprüfen zu lassen.
Bei einem Altbau mit zwei Fensterläden gilt meiner Erinnerung nach: Außenfenster - Zuständigkeit Hauseigentümer
Innenfenster- Zuständigkeit Mieter
Wenn aber nun nur eine einzige "Schicht" an Fenstern eingebaut wurde und Sie vielleicht auch noch einen Teil dieser Fenster bezahlen,bzw. einer teilweisen Kostentragung bereits zustimmt haben?
Jedenfalls würde ich nicht voreilig eine neu abgefasste Vereinbarung unterschreiben, falls Ihnen einen solche vorgelegt wird. Was meinen die anderen Mieter?
Im Rahmen des Mietrechtsgesetzes haben Sie die Möglichkeit, überhöhte Vorschreibungen an Betriebskosten im Außerstreitverfahren bzw. in Wien bei der Schlichtungsstelle nachträglich überprüfen zu lassen.
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