Rückwirkede Mieterhöhung
Verfasst: 15.03.2004, 16:39
Ich befinde mich in einem unbefristeten Mietverhältnis mit einer entsprechenden Indexklausel, welche bei einer Verbraucherpreisindexerhöhung von über 3% eine Anpassung der Miete vorsieht. Dies ist in den vergangenen Jahren nie umgesetzt worden. Nun erhalte ich vom Vermieter eine Nachforderung und nachträgliche Anpassung, die auf eine Indexsteigerung von August 96, März 2000, und April 2001 verweist. Meines Wissens ist eine nachträgliche Forderung nur Rückwirkend auf die letzten 3 Jahre möglich.Ist eine solche Anpassung Rückwirkend ab 1996 !!! nun zulässig und wie weit rückwirkend?
Mit Besten Dank für die Unterstützung!
MfG
Wilfried Wolf
Mit Besten Dank für die Unterstützung!
MfG
Wilfried Wolf