Wohnungsübergabe
Verfasst: 02.03.2004, 13:01
Ich habe meine Mietwohnung auf Ende März gekündigt.
Als ich vor 3 Jahren eingezogen bin, war sie komplett neu ausgemalt.
In meinem Mietvertrag steht drin, dass ich die Wohnung in "brauchbarem Zustand" zurückgeben muss.
Bedeutet das, dass ich die Wohnung neu ausmalen muss oder kann ich diese besenrein hinterlassen?
Als ich vor 3 Jahren eingezogen bin, war sie komplett neu ausgemalt.
In meinem Mietvertrag steht drin, dass ich die Wohnung in "brauchbarem Zustand" zurückgeben muss.
Bedeutet das, dass ich die Wohnung neu ausmalen muss oder kann ich diese besenrein hinterlassen?