Kündigung eines Mietvertrages

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Kündigung eines Mietvertrages

Beitrag von JUSLINE » 18.02.2004, 15:24

Ich habe eine kleine Wohnung vermietet: Anfangs schriftlicher Mietvertrag: Beginn des Mietverhältnisses 1.5.2000, Ende 1.6.2001. Ab da immer mündliche Verlängerung des Mietvertrages um ein Kalenderjahr (derzeit mündlich verlängert bis 31.12.2004). Seit einger Zeit gibt es massive Probleme bei der Bezahlung der Miete. Mittlerweile sind zwar alle Mietrückstände bezahlt, aber die Nachverrechnung der Indexerhöhung ist zum Großteil ausständig (Zahlungsfrist wäre der 15.12.2003 gewesen). Kann ich den Mietvertrag aus diesem Grund vorzeitig auflösen? Wenn ja: wie lange ist die Kündigungsfrist? Wie weit ist die mündliche Verlängerung des Mietvertrages überhaupt verbindlich?

Für eine Auskunft bedanke ich mich im Voraus! mfg Gerlinde




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RE: Kündigung eines Mietvertrages

Beitrag von JUSLINE » 18.02.2004, 19:48

Sg. Gerlinde,

in diesem Falle würde ich an Ihrer Stelle unter Mitnahme des ursprünglichen schriftlich abgeschlossenen Mietvertrages eine/n Rechtsanwalt/in oder Notar aufsuchen und den Fall darlegen. Ihren Angaben lässt sich nämlich nicht einmal eindeutig entnehmen, ob überhaupt die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes, zB über die Befristung, anwendbar sind (wenn ja, dann gilt ein nur mündlich verlängerter Vertrag als auf unbestimmte Zeit verlängert). Auch lässt sich nicht eruieren, ob zB die von Ihnen geltend gemachte Indexerhöhung wirksam bzw. der Mieter mit der Zahlung entsprechend im Rückstand ist.



Eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages ist nicht gleichzusetzen mit Aufkündigung, da hier die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen nicht zur Anwendung kommen.



Wegen der möglichen Komplikationen des Falles würde ich Ihnen zur Vorgangsweise, so wie oben geschrieben, raten.



mfg, Akita






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