Betriebskostennachzahlung nach 3 Jahren
Verfasst: 17.02.2004, 12:24
Ich habe letzte Woche eine Betriebskostenabrechnung mit einer Nachzahlung von zusammen 870 Euro für die Jahre 1999 und 2000 bekommen, für eine Wohnung aus der ich 2001 ausgezogen bin und die ich zusammen mit meinem damaligen Freund gemietet habe.
Meine Fragen:
1. Ist es zulässig so lange danach noch eine Abrechnung zu schicken?
2. Die Zahlung muß innerhalb eines Monats erfolgen. Verschiebt sich der Zahlungstermin, wenn ich Widerspruch anmelde, oder muß ich dann trotzdem zahlen?
3. Müßte nicht auch mein damaliger Freund eine Abrechnung bekommen, wenn wir beide im Mietvertrag standen?
4. Die Abrechnung kommt von einer Firma die ich nicht kenne. Muß ich davon ausgehen, daß diese Firma die Verwaltungsaufgaben für meinen damaligen Vermieter übernommen hat?
Meine Fragen:
1. Ist es zulässig so lange danach noch eine Abrechnung zu schicken?
2. Die Zahlung muß innerhalb eines Monats erfolgen. Verschiebt sich der Zahlungstermin, wenn ich Widerspruch anmelde, oder muß ich dann trotzdem zahlen?
3. Müßte nicht auch mein damaliger Freund eine Abrechnung bekommen, wenn wir beide im Mietvertrag standen?
4. Die Abrechnung kommt von einer Firma die ich nicht kenne. Muß ich davon ausgehen, daß diese Firma die Verwaltungsaufgaben für meinen damaligen Vermieter übernommen hat?