4Monate Kündigungsfrist
Verfasst: 09.02.2004, 17:50
Hallo,
Mit der Vermieterin wurde im Mietvertrag folgendes vereinbart:
"Das Mietverhältnis beginnt mit 1.10.2002 und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Unbeschadet der zwingenden gesetztlichen Bestimmungen sind die Vertragsteile berechtigt, unter Einhaltung einer 4monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Quartals schriftlich und eingeschrieben aufzulösen."
Was bedeutet hier unbeschadet?
Wie sind die gesetztlichen Kündigungsfristen?
Wann kann ich frühestens die Wohnung kündigen? Mit welcher Kündigungsfrist?
Vielen Dank im Voraus.
Mit der Vermieterin wurde im Mietvertrag folgendes vereinbart:
"Das Mietverhältnis beginnt mit 1.10.2002 und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Unbeschadet der zwingenden gesetztlichen Bestimmungen sind die Vertragsteile berechtigt, unter Einhaltung einer 4monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Quartals schriftlich und eingeschrieben aufzulösen."
Was bedeutet hier unbeschadet?
Wie sind die gesetztlichen Kündigungsfristen?
Wann kann ich frühestens die Wohnung kündigen? Mit welcher Kündigungsfrist?
Vielen Dank im Voraus.