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4Monate Kündigungsfrist

Verfasst: 09.02.2004, 17:50
von JUSLINE
Hallo,

Mit der Vermieterin wurde im Mietvertrag folgendes vereinbart:

"Das Mietverhältnis beginnt mit 1.10.2002 und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Unbeschadet der zwingenden gesetztlichen Bestimmungen sind die Vertragsteile berechtigt, unter Einhaltung einer 4monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Quartals schriftlich und eingeschrieben aufzulösen."

Was bedeutet hier unbeschadet?

Wie sind die gesetztlichen Kündigungsfristen?

Wann kann ich frühestens die Wohnung kündigen? Mit welcher Kündigungsfrist?



Vielen Dank im Voraus.

RE: 4Monate Kündigungsfrist

Verfasst: 20.02.2004, 12:53
von JUSLINE
Ich kann dir nur von meiner Kündigung berichten: Also ich schrieb einmal eine Kündigung meinem Vermieter, der mir gleich zurück schrieb, dass er dies nciht gelten lassen kann, sondern nur eine gerichtliche kündigung(ich habe einen befristeten Vertrag von 10 Jahren). Na gut, danach bin ich zum Bezirksgericht und habe (unter einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist-bei dir wäre es eine 4 monatige) ein Formular ausgefüllt (50€) und die haben mir gleich gesagt, dass ich am 31.Mai04 auziehen muss.



So ist es sowieso besser,weil dann machtdie Arbeit das Gericht für dich!



Ich weiß nicht, ob es für dich nicht leichter ist, weil du eigentlich einen Vertrag hast (auf unbestimmte zeit), dh du kannst jederzeit kündigen (also 4 Monate musst du die wohnung noch behalten)



Hoffe ich hab dir irgendwie helfen können (ich warte nämlich selbst noch auf den tag der tage, dann bin ich endlich von dieser blöden wohnung weg!!!)

RE: 4Monate Kündigungsfrist

Verfasst: 03.06.2004, 19:30
von JUSLINE
Hallo!

Nach meiner beruflichen Erfahrung kenn ich eigentlich nur einen Monat und drei Monate Kündigungsfrist. Ich glaube nicht, dass 4 Monate zulässig sind. Da gibt es eine genaue Gesetzeslage, aber in so einem Fall bitte das Gericht um Hilfe fragen.