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Starkstrom für E-Herd
Verfasst: 09.02.2004, 08:36
von JUSLINE
beziehe mitte februar eine mietwohnung. leider mußte ich feststellen, daß kein starkstrom für den E-Herd vorhanden ist. der vermieter meinte, es müßte auch mit 230V funktionieren.
meine frage wäre, ob der vermieter verpflichtet ist eine starkstromleitung zu verlegen oder ob ich meinen herd an normalstrom anhängen kann bzw. darf?
RE: Starkstrom für E-Herd
Verfasst: 11.02.2004, 15:49
von JUSLINE
> beziehe mitte februar eine mietwohnung. leider mußte ich feststellen, daß kein starkstrom für den E-Herd vorhanden ist. der vermieter meinte, es müßte auch mit 230V funktionieren.
> meine frage wäre, ob der vermieter verpflichtet ist eine starkstromleitung zu verlegen oder ob ich meinen herd an normalstrom anhängen kann bzw. darf?
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der Vermieter ist grundsätzlich zur Verfügungstellung des Mietobjektes verpflichtet. Auf diese Leistung können Sie klagen.
Die einzige Möglichkeit wäre den Mietvertrag anzufechten. In Betracht kämme Anfechtung wegen Irrtums §870 ABGB oder Wegfall bzw. Änderung der Geschäftsgrundlage.
Zweiteres geht sicher nicht.
Wegen Irrtum würde ich meiner Meinung nach sagen eher nein, weil der Irrtum schwer als Irrtum über die Eigenschaften des Vertragsgegenstand gewertet werden könnte und damit nur ein Motivirrtum wäre und der nur bei unentgeltlichen Verträgen beachtlich ist.
Technisch können sie einen Herd an 230 V anhängen(mal abgesehen von der Sicherung und Leitungsstärke), sie werden nur keinen Elektriker finden der es Ihnen macht.
Eine Möglkichkeit wäre ein Gasherd, der benötigt nur 230 V für Zündung.