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Türschloß defekt

Verfasst: 05.02.2004, 14:21
von JUSLINE
Hallo, ich habe einen dreijährig befristeten Mietvertrag mit dem Besitzer einer Eigentumswohnung. Jetzt, nach einem halben Jahr ist das Schloß der Sicherheitstüre defekt. Muß die Reparatur ich tragen, oder ist das Sache des Wohnungseigentümers?

MfG,

Clerence

RE: Türschloß defekt

Verfasst: 05.02.2004, 19:48
von DorisMihokovic
Da die Eingangstuere m. E. zur "Aussenhaut" der Wohnung gehoert, muesste dies auch fuer das Schloss gelten. Es muesste daher der Vermieter fuer die Reparatur bzw. den Austausch zustaendig sein (es sei denn, der Mietgegenstand faellt nicht unter das Mietrechtsgesetz und der Mietvertrag sieht eine anderslautende Regelung vor)