Hallo, ich habe einen dreijährig befristeten Mietvertrag mit dem Besitzer einer Eigentumswohnung. Jetzt, nach einem halben Jahr ist das Schloß der Sicherheitstüre defekt. Muß die Reparatur ich tragen, oder ist das Sache des Wohnungseigentümers?
MfG,
Clerence
Türschloß defekt
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Türschloß defekt
Da die Eingangstuere m. E. zur "Aussenhaut" der Wohnung gehoert, muesste dies auch fuer das Schloss gelten. Es muesste daher der Vermieter fuer die Reparatur bzw. den Austausch zustaendig sein (es sei denn, der Mietgegenstand faellt nicht unter das Mietrechtsgesetz und der Mietvertrag sieht eine anderslautende Regelung vor)
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