Türschloß defekt

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Türschloß defekt

Beitrag von JUSLINE » 05.02.2004, 14:21

Hallo, ich habe einen dreijährig befristeten Mietvertrag mit dem Besitzer einer Eigentumswohnung. Jetzt, nach einem halben Jahr ist das Schloß der Sicherheitstüre defekt. Muß die Reparatur ich tragen, oder ist das Sache des Wohnungseigentümers?

MfG,

Clerence



DorisMihokovic
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RE: Türschloß defekt

Beitrag von DorisMihokovic » 05.02.2004, 19:48

Da die Eingangstuere m. E. zur "Aussenhaut" der Wohnung gehoert, muesste dies auch fuer das Schloss gelten. Es muesste daher der Vermieter fuer die Reparatur bzw. den Austausch zustaendig sein (es sei denn, der Mietgegenstand faellt nicht unter das Mietrechtsgesetz und der Mietvertrag sieht eine anderslautende Regelung vor)

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