wohnungsübergabe

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JUSLINE
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wohnungsübergabe

Beitrag von JUSLINE » 13.01.2004, 18:30

wir haben die wohnung mit weißen wänden bezogen und müssen nun vor unserem auszug die wohnung neu streichen. unsere nachmieterin möchte nun bunte wände haben und wir sollen dafür aufkommen. kann sie das verlangen oder können wir uns weigern? könnte man es auch so machen, dass wir soviel bezahlen, wie das streichen von weißen wänden kosten würde und sie bezahlt den rest?



noch eine frage...wir haben hier eine küche abgelöst und unsere nachmieterin möchte diese nun nicht. laut vermieter sollen wir sie nun rausreißen. im mietvertrag steht aber, dass die küche eigentum des vermieters darstellt. das problem ist aber nun nur, wenn wir uns weigern die küche drinnen zu lassen, dann bekommen wir natürlich auch keine ablöse für herd und kühlschrank. was würden sie uns raten?



DorisMihokovic
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RE: wohnungsübergabe

Beitrag von DorisMihokovic » 17.01.2004, 08:50

Sie muessen die Wohnung in dem Zustand uebergeben wie Sie sie uebernommen haben, d.h. mit weissen Waenden. Holen Sie einen Kostenvoranschlag (oder mehrere) bei einem Maler ein, was das Ausmalen kosten wuerde. Schlagen Sie dem Nachmieter vor, dass Sie die Haelfte davon an ihn bezahlen wuerden, wenn Sie dafuer die Wohnung nicht ausmalen lassen. Es macht ja wohl wenig Sinn, die Wohnung 2 x hintereinander auszumalen. So sparen Sie und der Nachmieter die halben Kosten.



Wenn im Vertrag steht, dass die Kueche im Eigentum der Vermieters steht, dann duerfen Sie diese nicht herausreissen. Sollte der Vermieter darauf bestehen, dann sind Sie dennoch nicht dazu verpflichtet. Ich wuerde jedenfalls darauf bestehen, dass der Vermieter Ihnen SCHRIFTLICH auftraegt, die Kueche zu entfernen. Andernfalls koennten Sie rechtliche Probleme bekommen (Besitzstoerungsklage, Diebstahlsanzeige...), wenn Sie die Kueche herausreissen.

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