Mietrechtsübertragung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Mietrechtsübertragung

Beitrag von JUSLINE » 08.01.2004, 11:49

Seit 29 Jahren leb ich nun mit meinen Eltern gemeinsam in einer Hauptmietwohnung wo mein Vater als Hauptmieter angegeben ist.Meine Eltern sind vor mehr als 2 Jahren

aus der gem. Wohnung ausgezogen. Seit diesem Zeitpunkt lebe ich alleine in der Wohnung und zahle meinen Eltern regelmäßig über mein Konto die Miete. Da meine Eltern einen Zusatzvertrag haben der beinhaltet das mein Vater unter den gleichen Voraussetzungen die Wohnung weitervermieten darf.

Allerdings wurde eigentlich mündlich mit dem alten Haubesitzer (verstorben) mündlich ( es leben leider keine Zeugen mehr) ausser mein Vater, vereinbart, dass ich die Wohnung unter den komplett gleichen Voraussetzung wie mein Vater übernehmen darf.

Allerdings haben wir eine Kündigung erhalten meine Vater und auch ich ( Eintrittsberechtigte Person). Ich fürchte sehr das "nur weil wir nichts unrechtes getan haben" wir nicht recht bekommen und ich meine Wohnung verlieren kann.

Stimmt das ? Was kann ich tun ? Was ist das schlimmste was mit passieren kann ?

Vor einem halben Jahr hat ein Anwalt für uns ein Schreiben verfasst in dem wir offiziell die Übergabe der Wohnung bei

der Hausverwaltung bekannt gegeben haben.

Leider bekam ich bis dato noch keine klaren Aussagen und dies macht mir meinen Altag im Moment sehr sehr schwer, da ich nicht weiß was auf mich zukommt!




DorisMihokovic
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RE: Mietrechtsübertragung

Beitrag von DorisMihokovic » 08.01.2004, 15:54

Wenn Sie (durch Ihren Anwalt) bereits vor Monaten der Hausverwaltung die Uebergabe der Wohnung bekanntgegeben haben, stellt sich die Frage, warum Sie nicht gleichzeitig auch die Miete direkt an die Hausverwaltung bezahlt haben. Sofern dies geschehen waere und die HV diese nicht zurueckgewiesen haette, koennte Ihnen nichts mehr passieren. M. E. sind aber auch so Ihre Chancen nicht allzu schlecht. Am besten wenden Sie sich an den Rechtspfleger bei Ihrem zustaendigen Bezirksgericht (Amtstag!), der Ihnen dann genauere Informationen geben kann.

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JUSLINE
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RE: Mietrechtsübertragung

Beitrag von JUSLINE » 12.01.2004, 16:30

wir dachten uns eigentlich nicht wirklich etwas dabei, da ich einen Dauerauftrag laufen habe.. Habe probiert mit meinem Rechtspfleger (wie empfohlen) Kontakt aufzunehmen und es hat geheißen für solche Fragen gibt es dieser Art von

Ansprechpartner ... und so geht es die ganze Zeit !



Meine Frage ist eigentlich - kann ich die Wohnung verlieren wenn ich seit 30 Jahren die Wohnung mit meinen Eltern gemeinsam bewohne und sie aber vor zwei Jahren ausgezogen sind ? Was ist mit dem Nachweis das ich 28 Jahre mit meinen Eltern im gemeinsamen Haushalt gewohnt habe ??? "EINTRITT INS MIETRECHT" trifft dies nicht auf mich zu ?


DorisMihokovic
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RE: Mietrechtsübertragung

Beitrag von DorisMihokovic » 12.01.2004, 18:02

Auszug aus http://www.room2.at/index.php/wohnrecht105/



Ein Eintritt in die Mietrechte ist gemäß § 14, Abs. 3, MRG für nahe Angehörige möglich, die zum Zeitpunkt des Todes in der betreffenden Wohnung im gemeinsamen Haushalt gelebt und ein dringendes Wohnbedürfnis haben.



Nahe Angehörige sind der Ehegatte, Verwandte in gerader Linie - also Kinder, einschließlich der Wahlkinder, Enkel, Eltern und Großeltern sowie Geschwister oder auch der Lebensgefährte.



Als Lebensgefährte gilt, wer mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tod durch mindestens 3 Jahre hindurch in der Wohnung in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft gelebt hat. Der gemeinsame Haushalt kann auch kürzer gedauert haben, wenn der Lebensgefährte die Wohnung gemeinsam bezogen hat.



Unter einem gemeinsamen Haushalt versteht die Rechtssprechung ein auf Dauer angelegtes gemeinsames Wohnen und Wirtschaften.



Zusätzlich zum Verwandschaftsverhältnis und zum gemeinsamen Wirtschaften fordert das Mietrecht einen sogenannten dringenden Bedarf des eintretenden Angehörigen, d. h. die betreffende Wohnung muss Mittelpunkt seiner Lebensinteressen sein. Das bloße Anmelden auf eine Wohnung genügt nicht zum Beweis, dass die Wohnung tatsächlich Lebensmittelpunkt ist.



Ein dringendes Wohnbedürfnis wird vor allem dann in Abrede gestellt, wenn der Eintrittswillige selbst über eine gleichwertige Wohnung verfügt.





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Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Rechtspfleger beim BG Sie an Internetforen wie jusline verwiesen hat? Wenn ja, finde ich dies skandaloes, da hier zumeist rechtliche Laien schreiben (so wie auch ich einer bin) und der Rechtspfleger von Amtswegen bestimmte Aufgaben zu erfuellen hat.



Ich hoffe, dass obenstehende Info Ihnen weiterhilft, wobei aus Ihrer Frage nicht hervorgeht, ob in Ihrem Fall das MRG zur Anwendung kommt. Fuer Ein- und Zweifamilienhaeuser waere das MRG z. B. nicht anwendbar.


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JUSLINE
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RE: Mietrechtsübertragung

Beitrag von JUSLINE » 13.01.2004, 11:25

Es handelt sich um eine Mietwohnung in einem Zinhaus !

Mein Vater ist aber nicht gestorben nur ausgezogen - trifft dann die Regelung trotzdem auf mich zu ?


DorisMihokovic
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RE: Mietrechtsübertragung

Beitrag von DorisMihokovic » 13.01.2004, 11:38

M. E. gilt dies auch, wenn Ihr Vater ausgezogen ist.

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RE: Mietrechtsübertragung

Beitrag von JUSLINE » 13.01.2004, 11:40

M.E. ?? entschuldigung was heißt das


DorisMihokovic
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RE: Mietrechtsübertragung

Beitrag von DorisMihokovic » 13.01.2004, 12:47

m. E. = meines Erachtens

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