Fruchtgenußrecht

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Fruchtgenußrecht

Beitrag von JUSLINE » 03.01.2004, 21:56

Ich habe vor bei einer Zwangsversteigerung ein Haus zu ersteigern. Im Grundbuchauszug ist ein Fruchtgenußrecht für die Mutter der derzeitigen 4 Eigentümerinnen eingetragen. Die Mutter ist die Frau desjenigen der letztendlich in Konkurs gegangen ist (Das Haus hat ein Pfandrecht wegen der Schulden der Firma des Vaters der Eigentümer). Wegen des Konkurses des Vaters wird das Haus jetzt versteigert.



Die Frage ist nun, ob dieses Fruchtgenußrecht mit der Versteigerung erlischt, oder was damit passiert. Theoretisch wäre ja der Wert des Hauses NULL wenn das Fruchtgenußrecht im Grundbuch drinnenbleibt!!



Desweiteren sind auch ein Belastungs-und Verkaufsverbot für den Fruchtgenußberechtigten, sowie Vorkaufsrechte für die jetztigen 4 Eigentümer eingetragen....werden diese nach der Versteigerung gelöscht??




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RE: Fruchtgenußrecht

Beitrag von JUSLINE » 18.01.2004, 17:43

Was verbüchert ist (im Grundbuch steht) kann vom Richter noch geklärt werden. Was in diesem Fall (wahrscheinlich handelt es sich um das Haus in Bregenz) viel schlimmer ist, sind die möglichen unbefristeten Mietverträge, die von 2 Mietern behauptet werden und womöglich auch für die Wohnung im Erdgeschoß zutreffen. Die Bestandsverhältnisse werden vom Richter nicht geklärt und gehen voll auf das Risiko des Meistbietenden.






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RE: Fruchtgenußrecht

Beitrag von JUSLINE » 18.01.2004, 18:20

Warst du in dem Fall auch auf der Besichtigung? Meiner Meinung nach waren die Mieter nur vorgeschoben, um eventuelle Interessenten abzuwimmeln....die Besichtigung hat ja schon ganz gut in Hörbrnaz angefangen (Schlüsseldienst)

DorisMihokovic
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RE: Fruchtgenußrecht

Beitrag von DorisMihokovic » 18.01.2004, 20:31

Sprechen Sie mit dem Masseverwalter. Bei Versteigerungen im Zuge von Konkursverfahren wird meines Wissens (zumindest in manchen Faellen) das Objekt vom Masseverwalter lasten- und bestandsfrei uebergeben. Die Abwicklung kann sich allerdings ziemlich in die Laenge ziehen, wenn die Mieter/Nutzniesser Einspruch erheben.

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RE: Fruchtgenußrecht

Beitrag von JUSLINE » 19.01.2004, 23:46

Schwer zu sagen. Bedenklich ist nur, dass beide "Mieter" seit 2001 an der Adresse Jahnstraße 16 amtlich gemeldet sind.


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