Versicherungsrecht

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JUSLINE
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Versicherungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 25.12.2003, 17:52

ES wurde mir ein 1/2 er Hausanteil überschrieben und meine Verwandte hat das Fruchtgenussrecht der Wohnung sowie für den Garten.



Wer bezhahlt die Versicherung für das Haus -die Nutznießerin oder die Eigentümerin ?



Danke für eine Antwort




DorisMihokovic
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RE: Versicherungsrecht

Beitrag von DorisMihokovic » 27.12.2003, 09:14

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, hat der Eigentuemer die Versicherung (sowie auch alle anderen Steuern und Abgaben, die dieses Haus betreffen) zu bezahlen.

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JUSLINE
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RE: Versicherungsrecht

Beitrag von JUSLINE » 27.12.2003, 17:46

Wie soll das gehen ?

Man kann doch nicht für das Eigentüm der Nutznießerin wie Einrichtung der Wohnung (sowie Möbel, Teppiche,Schmuck) die dem Eigentümer ja gar nicht gehören )die Versicherung bezahlen .

mfG

Anna234






DorisMihokovic
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RE: Versicherungsrecht

Beitrag von DorisMihokovic » 27.12.2003, 18:28

Ihre urspruengliche Frage lautete, wer zahlt die Versicherung fuer das HAUS. Fuer die Versicherung des Gebaeudes (gegen Sturm-, Wasser-, Feuerschaeden etc.) ist jedenfalls der Eigentuemer zustaendig. Was den HAUSRAT (Haushaltversicherung) betrifft, so vertrete ich eher den Standpunkt, dass diese zulasten des Bewohners des Hauses/der Wohnung (Fruchtniesser selbst oder dessen Mieter) gehen muesste. Dieszgl. kann ich jedoch keine 100%ig zuverlaessige Antwort geben. Vielleicht weiss ein anderes Forumsmitglied mehr.

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