Kautionsrückzahlung

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JUSLINE
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Kautionsrückzahlung

Beitrag von JUSLINE » 18.12.2003, 14:42

Wir sind ende September aus unserem gemieteten Haus ausgezogen. Bei Schlüsselübergabe wurde das Haus vom Vermieter für in Ordnung befunden und uns mitgeteilt, daß wir die Kaution in voller Höhe zurückerhalten.



So mittlerweile ist fast Weihnachten und noch immer haben wir die Kaution nicht erhalten.



Fragen:

Darf der Vermieter jetzt noch, wenn Mieten offen wären, diese von der Kaution abziehen?



Darf er jetzt noch, nach Übergabe Reperaturen am Haus machen und uns von der Kaution abziehen?



Wäre euch sehr dankbar wenn irgendjemand Rat wüßte, hab leider keinen Rechtsanwalt im Freundeskreis, und Beratungen sind irre teuer.



alles Liebe und danke im Voraus



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