Frage zu Schneeräumpflicht/Streupflicht im Winter
Verfasst: 13.12.2003, 18:12
Ich wohne nun schon seit einiger Zeit in einer privaten Mietwohnung und habe eine Frage zum Winterdienst.
In der Hausordnung steht, daß sich die Wohnungsinhaber wöchentlich abwechselnd um die Reinigung des Stiegenhauses kümmern müssen (Mieter im EG - Haustüre, Stiegenhaus im EG; Mieter im OG - Stiegenhaus OG, Dachbodentüre). Leider klappt es mit diesem Turnus nicht sehr gut (ein Zustand, der schon herrschte, als ich in die Wohnung einzog). Es existiert keine "Wer/Wann"-Liste, weshalb nicht eindeutig geklärt ist, wer wann das Stiegenhaus zu reinigen hat. Da ich im OG wohne, erledige ich die Reinigung des OG's alle 3 – 4 Wochen (ich bin aber anscheinend der Einzige, der das erledigt).
In einem separaten Punkt der Hausordnung wird erwähnt, daß die Gehsteige und Gehwege durch die Mieter zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee zu räumen und bei Eisglätte zu bestreuen sind. Es wird aber nicht erwähnt, ob hier der gleiche Turnus wie beim Reinigen des Stiegenhauses einzuhalten ist, oder ob die Gehsteigreinigung von den Mietern im EG zu erledigen ist.
Im Hausflur befindet sich eine Schneeschaufel, jedoch kein Streugut und es wird vom Vermieter anscheinend weder die Reinigung des Stiegenhauses noch die Räumung/Bestreuung des Gehsteiges kontrolliert.
Tatsache ist, daß anscheinend die Schneeräumung/Bestreuung des Gehsteiges von den Mietern nicht erledigt wird. Meine Fragen nun – wer haftet im Falle eines Unfalls? Der Vermieter oder die Mieter? Muß der Vermieter das Streugut zur Verfügung stellen oder die Mieter? Sind die Mieter im Falle eines Unfalls von der Haftung befreit wenn der Vermieter es unterläßt, Streugut zur Verfügung zu stellen und seine Kontrollfunktion nicht erfüllt?
Danke schon mal im Voraus für Antworten.
In der Hausordnung steht, daß sich die Wohnungsinhaber wöchentlich abwechselnd um die Reinigung des Stiegenhauses kümmern müssen (Mieter im EG - Haustüre, Stiegenhaus im EG; Mieter im OG - Stiegenhaus OG, Dachbodentüre). Leider klappt es mit diesem Turnus nicht sehr gut (ein Zustand, der schon herrschte, als ich in die Wohnung einzog). Es existiert keine "Wer/Wann"-Liste, weshalb nicht eindeutig geklärt ist, wer wann das Stiegenhaus zu reinigen hat. Da ich im OG wohne, erledige ich die Reinigung des OG's alle 3 – 4 Wochen (ich bin aber anscheinend der Einzige, der das erledigt).
In einem separaten Punkt der Hausordnung wird erwähnt, daß die Gehsteige und Gehwege durch die Mieter zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee zu räumen und bei Eisglätte zu bestreuen sind. Es wird aber nicht erwähnt, ob hier der gleiche Turnus wie beim Reinigen des Stiegenhauses einzuhalten ist, oder ob die Gehsteigreinigung von den Mietern im EG zu erledigen ist.
Im Hausflur befindet sich eine Schneeschaufel, jedoch kein Streugut und es wird vom Vermieter anscheinend weder die Reinigung des Stiegenhauses noch die Räumung/Bestreuung des Gehsteiges kontrolliert.
Tatsache ist, daß anscheinend die Schneeräumung/Bestreuung des Gehsteiges von den Mietern nicht erledigt wird. Meine Fragen nun – wer haftet im Falle eines Unfalls? Der Vermieter oder die Mieter? Muß der Vermieter das Streugut zur Verfügung stellen oder die Mieter? Sind die Mieter im Falle eines Unfalls von der Haftung befreit wenn der Vermieter es unterläßt, Streugut zur Verfügung zu stellen und seine Kontrollfunktion nicht erfüllt?
Danke schon mal im Voraus für Antworten.