Frage zu Schneeräumpflicht/Streupflicht im Winter

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JUSLINE
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Frage zu Schneeräumpflicht/Streupflicht im Winter

Beitrag von JUSLINE » 13.12.2003, 18:12

Ich wohne nun schon seit einiger Zeit in einer privaten Mietwohnung und habe eine Frage zum Winterdienst.



In der Hausordnung steht, daß sich die Wohnungsinhaber wöchentlich abwechselnd um die Reinigung des Stiegenhauses kümmern müssen (Mieter im EG - Haustüre, Stiegenhaus im EG; Mieter im OG - Stiegenhaus OG, Dachbodentüre). Leider klappt es mit diesem Turnus nicht sehr gut (ein Zustand, der schon herrschte, als ich in die Wohnung einzog). Es existiert keine "Wer/Wann"-Liste, weshalb nicht eindeutig geklärt ist, wer wann das Stiegenhaus zu reinigen hat. Da ich im OG wohne, erledige ich die Reinigung des OG's alle 3 – 4 Wochen (ich bin aber anscheinend der Einzige, der das erledigt).



In einem separaten Punkt der Hausordnung wird erwähnt, daß die Gehsteige und Gehwege durch die Mieter zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee zu räumen und bei Eisglätte zu bestreuen sind. Es wird aber nicht erwähnt, ob hier der gleiche Turnus wie beim Reinigen des Stiegenhauses einzuhalten ist, oder ob die Gehsteigreinigung von den Mietern im EG zu erledigen ist.



Im Hausflur befindet sich eine Schneeschaufel, jedoch kein Streugut und es wird vom Vermieter anscheinend weder die Reinigung des Stiegenhauses noch die Räumung/Bestreuung des Gehsteiges kontrolliert.



Tatsache ist, daß anscheinend die Schneeräumung/Bestreuung des Gehsteiges von den Mietern nicht erledigt wird. Meine Fragen nun – wer haftet im Falle eines Unfalls? Der Vermieter oder die Mieter? Muß der Vermieter das Streugut zur Verfügung stellen oder die Mieter? Sind die Mieter im Falle eines Unfalls von der Haftung befreit wenn der Vermieter es unterläßt, Streugut zur Verfügung zu stellen und seine Kontrollfunktion nicht erfüllt?



Danke schon mal im Voraus für Antworten.






DorisMihokovic
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RE: Frage zu Schneeräumpflicht/Streupflicht im Winter

Beitrag von DorisMihokovic » 13.12.2003, 20:19

Wenn im Mietvertrag bzw. der Hausordnung nur die Gangreinigung jedoch nicht der Winterdienst geregelt ist, so besteht meines Erachtens von Seiten der Mieter keine Verpflichtung, diese zu uebernehmen. Dies waere Angelegenheit des Hauseigentuemers bzw. der Hausverwaltung. Diese/r kann jedoch eine Firma damit beauftragen und die Kosten als Betriebskosten an die Mieter weiterverrechnen.

Keinesfalls sind nur die Mieter der EG-Wohnungen zur Schneeraeumung verpflichtet, es sein denn, sie haetten im Mietvertrag einem entsprechenden Passus zugestimmt.

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JUSLINE
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RE: Frage zu Schneeräumpflicht/Streupflicht im Winter

Beitrag von JUSLINE » 13.12.2003, 20:35

Erstmal danke für die Antwort. Wie schon in meiner ursprünglichen Frage erwähnt, steht in der Hausordnung (Zitat):



"Gehsteige und Gehwege und die in Ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft sind in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen freizuhalten und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen."



Dies ist gepaart mit folgendem Passus im Mietvertrag:



"Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils aushändigen Hausordnung, die einen Bestandteil dieses Vertrages bildet".



Es geht jedoch nirgends hervor, wer wann die Schneeräumungen/Bestreuungen vornehmen und wer das Streugut zur Verfügung stellen muss.

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