Fruchtgenuss
Verfasst: 09.12.2003, 18:45
Ich habe von meiner Tante ihren halben Hausanteil mit Wohnung überschreiben bekommen und sie genießt das Fruchtgenussrecht. Sie ist jetzt 93 Jahre alt und möcht jetzt die Wohnung vermieten.
Meine Frage lautet. Wer ist jetzt für den Mietvertrag verantwortlich ? Der Eigentümer oder die Fruchtgenuss -genießerin. Kann ich dies verweigern, da ich ja Eigenbedarf
anstrebe.?
Recht herzlichen Dank für die Antwort
mfG
Anna234
Meine Frage lautet. Wer ist jetzt für den Mietvertrag verantwortlich ? Der Eigentümer oder die Fruchtgenuss -genießerin. Kann ich dies verweigern, da ich ja Eigenbedarf
anstrebe.?
Recht herzlichen Dank für die Antwort
mfG
Anna234