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Fruchtgenuss

Verfasst: 09.12.2003, 18:45
von JUSLINE
Ich habe von meiner Tante ihren halben Hausanteil mit Wohnung überschreiben bekommen und sie genießt das Fruchtgenussrecht. Sie ist jetzt 93 Jahre alt und möcht jetzt die Wohnung vermieten.



Meine Frage lautet. Wer ist jetzt für den Mietvertrag verantwortlich ? Der Eigentümer oder die Fruchtgenuss -genießerin. Kann ich dies verweigern, da ich ja Eigenbedarf

anstrebe.?

Recht herzlichen Dank für die Antwort

mfG

Anna234


RE: Fruchtgenuss

Verfasst: 11.12.2003, 11:52
von JUSLINE
Die Fruchtnießerin (Tante) ist für den Vertrag verantwortlich.

RE: Fruchtgenuss

Verfasst: 05.01.2004, 19:30
von JUSLINE
Doch der oder die Eigentümer muss doch verständigt werden, wenn die Liegenschaft vermietet werden soll- von der Nutznießerin, wenn mann schon so betagt ist- und schon teilweise an Demenz leidet.

ISt es rechtens wenn sie mit Hilfe von Verwandten den Vertrag abschließt ?

mfG

Anna 234