Wohnungszusammenle

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Wohnungszusammenle

Beitrag von JUSLINE » 12.11.2003, 13:47

Wir wohnen seit 1981 in einer geteilten Wohnung mit gemeinsam benützbarem Vorzimmer und Eingangstüre.Die alte Dame , die den vorderen Teil benützte kam mit Ende September in ein Altersheim, somit wurde die Frage seitens der Hausverwaltung an uns herangetragen , ob wir denn die Wohnung zusammenlegen wollten .Wir waren bereits einig und bekamen auch einen Mietpreis von 400.- Euro zusätzlich, für die ca. 70 qm .Nun hat sich aber herausgestellt , daß der Hauseigentümer noch mehr für die Wohnung haben will, und somit wird die Wohnung ganz offiziell angeboten, und ich müßte, so die Hausverwaltung, jenen Mietpreis akzeptieren , welchen der Bestbieter zu zahlen bereit wäre !!!

Nun habe ich aber gehört, daß man geteilte Wohnungen nicht mehr vermieten darf, außer der Vermieter sorgt für einen eigenen Eingang ( was in unserem Fall baulich unmöglich ist )

Kann mir bitte jemand diesbezüglich weiterhelfen , ob das wirklich so ist, denn dann wäre das Problem für mich gelöst und der Vermieter müßte sich auch an sein erstes Angebot halten.

Danke




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Wohnungszusammenle

Beitrag von JUSLINE » 11.12.2003, 12:03

Wenn Sie das erste Angebot angenommen haben, ist ohnedies bereits eine bindende (mündliche) Vereinbarung zu Stande gekommen, auf deren Einhaltung Sie pochen können.

Teilvermietungen sind zwar nicht üblich, wären aber meines Wissens grundsätzlich zulässig.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 113 Gäste