Heizung

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JUSLINE
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Heizung

Beitrag von JUSLINE » 30.10.2003, 11:41

habe eine wichtige frage:



in meiner neuen wohnung wird geheizt, so wie es anscheinend dem vermieter passt.



in den letzten beiden tagen wurde fast gar nicht geheit, sondern vielleicht wenns hoch kommt am tag 4h.



von gestern 18Uhr bist jetzt wurde die heizung nicht eingeschaltet.





hier meine frage: darf der vermieter das überhaupt u. wenn

nein, was kann ich dagegen tun.

gibt es eine heizordnung??



danke im vorraus




DorisMihokovic
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RE: Heizung

Beitrag von DorisMihokovic » 30.10.2003, 17:54

Auszug der Broschuere "Mietrecht fuer Mieter" der AK Wien (http://www.akwien.at/dat/97_2.pdf):



Das Recht des Mieters den Mietzins zu mindern

(§ 1096 ABGB)

Kann der Mieter seine Wohnung nicht mehr so wie vereinbart gebrauchen, weil sie ganz oder teilweise mangelhaft wird, so ist der Mieter sofort von der Zahlung des Mietzinses ganz oder teilweise befreit. Die Mietzinsbefreiung tritt in dem Ausmaß ein, in dem die Wohnung unbrauchbar ist. Unter Mietzins ist der Bruttomietzins (also inklusive Betriebskosten und Mehrwertsteuer) zu verstehen.

Diese Zinsbefreiung gilt unabhängig davon, ob die Sache selbst mangelhaft ist oder der Gebrauch auf andere Weise verhindert oder gestört ist. Die Zinsbefreiung tritt selbst dann ein, wenn der Mangel auf kein Verschulden des Vermieters zurückzuführen ist. Ausgeschlossen ist eine Zinsbefreiung nur dann, wenn der Mieter die Umstände, die den Gebrauch der Wohnung hindern, akzeptiert, wenn er trotz und nach Kenntnis der Mietzinsbefreiungsgründe

vorbehaltlos einen bestimmten Mietzins vereinbart, wenn der Mieter die Beeinträchtigung selbst herbeigeführt hat oder wenn er den Vermieter an der Mängelbehebung hindert.

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