Kündigung Mietverhältnis

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Kündigung Mietverhältnis

Beitrag von JUSLINE » 26.10.2003, 16:59

Hallo, ich habe einen Mietvertrag (der im Text sogar als Untermietvertrag bezeichnet wird, obwohl er direkt mit dem Besitzer der Wohnung abgeschlossen worden ist), in dem steht, dass er auf 1 Jahr befristet ist. Ferner steht in einem Unterabsatz zu dieser Befristung, dass jede Verlängerung einer Schriftform bedarf. Nun habe ich die Wohnung (einem Monat nach Ablauf diesen Jahres) gekündigt. Der Vermieter beruft sich auf eine Stillschweigeformel, nach dieser sich das Miteverhältnis automatisch um ein weiteres Jahr verlängert habe. Somit würden die gesetzlichen Bedindungen gelten (Kündigungsfrist 3 Monate etc.) und er fordert daher ausstehende Mieten ein und lässt eine Kündigung erst nach Ablauf dieser drei Monate zu. Nun hätte ich dazu folgende Fragen:



Wiegt die im Vertrag festgeöegte Befristung und der ausdrückliche Hinweis auf eine Schriftform nicht?



Gibt es eine Stillschweigeformel?



Im Vertrag ist immer nur vom Untermietverhältnis die Rede. Was hat das für Auswirkungen?





Ganz, ganz herzlichen Dank.



knorr



DorisMihokovic
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RE: Kündigung Mietverhältnis

Beitrag von DorisMihokovic » 26.10.2003, 18:02

Wohnen Sie mit dem Vermieter in einer Wohnung bzw. hat er sich zumindest einen Raum zu seiner alleinigen Benutzung vorbehalten, so handelt es sich um einen Untermietvertrag. Wenn nicht, so war eine Befristung auf 1 Jahr unzulaessig und Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag.

Ausserdem gilt:

Wenn der Vermieter nach Terminablauf nicht auf Beendigung des Mietverhaeltnisses besteht, sondern den Mieter weiter in der Wohnung laesst und auch weiterhin die Miete annimmt, verlaengert sich der Mietvertrag stillschweigend. In der Praxis bedeutet das meist, dass der Mietvertrag den Kuendigungsschutzbestimmungen des MRG unterliegt und damit unbefristet wird.

Diesen koennen Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen kuendigen. Im Falle eines unbefristeten Mietvertrages betraegt die Kuendigungsfrist 1 Monat, jedoch ist die Kuendigung gerichtlich einzubringen.



Im Falle einer RECHTSGUELTIGEN Befristung kann der Mieter erstmals nach 1 Jahr mit einer Frist von 3 Monaten den Mietvertrag kuendigen.


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JUSLINE
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RE: Kündigung Mietverhältnis

Beitrag von JUSLINE » 26.10.2003, 18:51

Ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.



Der Vermieter hat sich im Vertrag nur ein Übernachtungsrecht zugesichert, die Wohnung hat aber zwei Bewohner, die beide jweils einen eigenen UNTERmietvertrag haben.



Inwiefern gilt diese Stillschweigeformel, wenn im Mietvertrag wirklich ganz ausdrücklich festgelegt ist, dass jede Verlängerung der Schriftform bedarf, um rechtsgültig zu werden?



Angenommen, die obige Einschränkung (Schriftform) hat für mich leider keine Relevanz: liegt dann durch das Stillschweigen automatisch ein unbefristeter Mietvertrag vor? Das würde ja bedeuten, dass ich bereits nach einem Monat kündigen könnte.



Für Ihre wirkliche Hilfe bedankt sich sehr herzlich,



Knorr

DorisMihokovic
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RE: Kündigung Mietverhältnis

Beitrag von DorisMihokovic » 27.10.2003, 08:19

Es koennte tatsaechlich ein Untermietvertrag vorliegen. Falls der Vertrag dem Mietrechtsgesetz unterliegt, ist es m. E. zwingendes Recht, dass wenn der Vermieter stillschweigend die Verlaengerung zur Kenntnis nimmt (ich nehme an, dass er die Mietzahlung fuer das 1 Monat nach dem eigentlichen Vertragsende nicht zurueckgewiesen hat und auch sonst keine Massnahmen ergriffen hat, dass Sie ausziehen), das Mietverhaeltnis zu einem unbefristeten wird.



Es waere ratsam entweder bei der Arbeiterkammer nachzufragen oder eventuell bei einer Mietervereinigung (die Jahresbeitraege sind i. d. R. recht moderat). Ev. koennten Sie auch am Amtstag des zustaendigen Bezirksgerichts einen Rechtspfleger befragen.

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