Muss ich auf den Geschmack des nachmieters Rücksicht nehmen?

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JUSLINE
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Muss ich auf den Geschmack des nachmieters Rücksicht nehmen?

Beitrag von JUSLINE » 15.10.2003, 22:57

Ich habe im Sommer 2001 eine neu errichtete Genossenschaftswohnung bezogen.

Ende September 2003 habe ich diese wieder zurückgegeben. Nun möchte meine Nachmieterin, dass ich auf eigene Kosten die Wohnung weiß ausmalen lasse sowie die Fugenmasse im Badezimmer entfernen und die Fliesen neu verfugen

lasse, weil ihr die Farben nicht gefallen. Muss ich das machen?



Meine Wohnbaugenossenschaft möchte selbst eine Firma beauftragen, die diese Arbeiten durchführen soll. Die Kosten dafür sollen mir von meinem Genossenschaftsanteil abgezogen werden. Ist dies rechtlich erlaubt? Falls nicht, gibt es eine Möglichkeit, mir die entstandenen Kosten von der

Nachmieterin mittels Klage wieder zurückzuholen und welche Fristen muss ich

beachten?



Ich bitte um rasche Hilfe, da die Wohnbaugenossenschaft die Arbeiten diese Woche noch in Auftrag geben möchte und leider überhaupt nicht mit sich reden lässt, was eine Fristverlängerung betrifft.




DorisMihokovic
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RE: Muss ich auf den Geschmack des nachmieters Rücksicht neh

Beitrag von DorisMihokovic » 16.10.2003, 09:04

Wenn Sie die Wohnung weiss gestrichen uebernommen haben, muessen Sie sie auch so zurueckgeben. Waren bei Ihrem Einzug die Waende bereits die jetzige oder ev. mit einer anderen (ausser weissen)Farbe gestrichen, muessen Sie meines Erachtens fuer das Streichen mit weisser Farbe nicht aufkommen.

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JUSLINE
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RE: Muss ich auf den Geschmack des nachmieters Rücksicht neh

Beitrag von JUSLINE » 16.10.2003, 22:56

Danke für die Antwort.



Das Problem ist jedoch Folgendes: wir waren ja bei der Planungsphase der Wohnung schon mit einbezogen- die bunt bemalten Wände waren genauso wie andere Böden, Fliesen und die bunte Fugenmasse (eben passend zur Wandfarbe) Sonderwünsche. D.h. wir sind nicht in eine fertig ausgestattete Wohnung gezogen sondern haben sie, wie sie jetzt ist, mitgeplant. Als wir uns für die Wohnung angemeldet haben, war sie ja noch in Bau.



Die Wohnbaugenossenschaft möchte aber offensichtlich, dass die Wohnung in den "Standardzustand" gebracht wird, also so ausgestattet ist, wie die Wohnung standardmäßig vom Bauträger ausgestattet worden wäre, wenn wir keine Sonderwünsche beauftragt hätten.

Nun bin ich aber der Meinung, dass die Nachmieterin ja gesehen hat, wie die Wohnung aussah, als sie sie das erste mal angesehen hat. Sie hätte sie ja nicht übernehmen müssen, wenn ihr die Wandfarbe bzw. die Fugen nicht gefallen.



Bin ich verpflichtet, die Wohnung an die Standardausstattung anzupassen, selbst wenn diese in der betreffenden Wohnung nie bestanden hat? Geht es nicht ein bisschen zu weit, von mir zu verlangen, die Fugenmasse zu entfernen und die Fliesen neu verfugen zu lassen, nur weil der Nachmieterin die Farbe nicht gefällt?

DorisMihokovic
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RE: Muss ich auf den Geschmack des nachmieters Rücksicht neh

Beitrag von DorisMihokovic » 17.10.2003, 09:13

Ich gehe davon aus, dass die Genossenschaft gewusst hat und auch damit einverstanden war, dass Sie die Ausstattung der Wohnung nach eigenem Geschmack mitgestalten. M. E. kann sie heute nicht mit den von Ihnen geschilderten Forderungen an Sie herantreten. Ich pflichte Ihnen bei, dass auch Ihr/e Nachfolger/in wusste, in welchem Zustand die Wohnung ist, und durch die Unterschriftsleistung diesen akzeptiert hat. Ich wuerde empfehlen, raschest Kontakt zu einer Mietervereinigung aufzunehmen (Die Jahresbeitraege sind durchaus moderat - v. a. im Vergleich mit allfaellig entstehenden Kosten fuer die Umgestaltung der Wohnung).

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JUSLINE
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RE: Muss ich auf den Geschmack des nachmieters Rücksicht neh

Beitrag von JUSLINE » 30.10.2003, 11:20

Danke für Ihre Antwort!



Ich bin ohnehin schon seit einigen Jahren Mitglied bei der Mietervereinigung. Dort hab ich angerufen und mir wurde zu meinem Bedauern mitgeteilt, dass ich den Standard in einer Mietwohnung in jedem Fall wiederherzustellen habe, wenn der Nachmieter dies wünscht.

Wenn der Nachmieter die bunten Wände und Fugen toleriert hätte, wärs egal gewesen. Das ist wohl Pech...

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