Hallo,
ich habe einen Wohnwagen auf dem Campingplatz stehen. Es gibt aber seit mehr als einem Jahr Ärger mit Nachbarn, die behaupten, wir wären zu laut. Die 1. Abmahnung kam vor 2 Monaten, jetzt habe ich eine Kündigung zum 31.12. erhalten.
Wir sind jedoch weder zu laut, noch verstossen wir gegen die Regeln. Fakt ist, daß wir verboten bekommen, uns während der Ruhezeiten zu unterhalten. Die Nachbarin will uns nur loshaben, weil sie immer die Waschbären füttert und dies zu einer Plage führt. Wir haben dadurch schon etliche Schäden. Waschbärenfütterung ist verboten. Können wir gegen die ordentliche Kündigung vorgehen? Kann denn einfach eine Behauptung ausreichen um zu kündigen?
Kündigung Dauerstellplatz
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RE: Kündigung Dauerstellplatz
Da dieses Mietverhaeltnis nicht unter MRG faellt, muessen Sie nachlesen, was in Ihrem Vertrag steht. Sind nicht explizit Kuendigungsgruende angefuehrt, so kann jederzeit ohne Angabe von Gruenden die Kuendigung - unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kuendigungsfrist - ausgesprochen werden.
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