Umzug

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Umzug

Beitrag von JUSLINE » 29.09.2003, 15:00

Ich habe vor in eine neue Wohnung umzuziehen. Voraussichtlich ist die neue Wohnung ab ersten bzw. 15. nächsten Monats bezugsfertig. Habe ich irgendeine möglichkeit bis dahin aus meiner alten Wohnung raus zu kommen? Ich habe einen Mietvertrag der noch 2,5 Jahre läuft. Ich weiß noch nicht wie der Vermieter die Sache sieht. Ich habe die Wohnung damals als Nachmieterin bekommen, weil mein Vormieter auch so schnell wie möglich raus wollte.

Oder kann ich einfach zum Vermieter gehen und sagen, dass ich am 15. gerne ausziehen würde???




DorisMihokovic
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RE: Umzug

Beitrag von DorisMihokovic » 29.09.2003, 21:52

Einvernehmlich ist natuerlich jede Regelung moeglich. Rein rechtlich muessen Sie die gesetzliche Kuendigungsfrist einhalten (3 Monate zum Monatsletzten), d. h., wenn Sie nicht noch ein Monat verlieren wollen, muss der Vermieter spaetestens am 30.9. die Kuendigung in Haenden halten (die Briefaufgabe am 30.9. per Post kaeme zu spaet und die 3-Monatsfrist wuerde erst per 31.10. zu laufen beginnen). Voraussetzung, dass jetzt kuendigen koennen ist, dass das Mietverhaeltnis bereits seit mind. 12 Monaten bestanden hat.

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