Gebäudeversicherung

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JUSLINE
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Gebäudeversicherung

Beitrag von JUSLINE » 09.09.2003, 15:21

Ich bin Vermieter und wurde von einem Mieter zur Schlichtungsstelle vorgeladen, da sie mit der neuen Gebäudeversicherung nicht einverstanden ist. Wir haben 2001 im Rahmen eines Besitzwechsels die alte Versicherung gekündigt und eine neue, mit mehr Deckungsumfang, abgeschlossen. Die Mehrbelastung beläuft sich auf ca. 40 € pro Jahr für das gesamte Haus. Der einzige Unterschied zur alten Versicherung ist, daß wir dei Deckung von Sturmschaden mit hineingenommen haben. Meine Versicherung hat mich nun darüber informiert, daß diese Art der Deckung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und der Mieter das Recht hat, sich dagegen auszusprechen. Jetzt möchte ich gerne wissen, ob ich einerseits Argumente bringen kann, warum diese Deckung notwendig ist (z.B. viele große, sehr alte Bäume rund ums Haus, starke Stürme im Herbst und Frühling, keinerlei Rücklagen, die einen ev. Schaden decken könnten, da das Haus verschuldet ist und wir im Falle eines Schadens sowieso den Reparaturbeitrag der Mieter erhöhen müßten, um den Schaden zu bezahlen) oder kann ich die anderen Mieter miteinbeziehen und eine Art Abstimmung machen und die Mehrheit siegt?

Lieben Dank im vorraus für die Hilfe.




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