Ich habe am 1.März 2003 einen Mietvertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen und möchte jetzt das Mietverhältnis so schnell wie möglich kündigen. Im Mietvertrag ist zwar eine vierteljährliche Kündigungsfrist vereinbart, aber ich habe jetzt erfahren,dass es eine neue gesetzliche Regelung geben soll, die eine einmonatige Kündigungsfrist erlaubt, sogar wenn im Vertrag anders vereinbart...
Würde gerne wissen was dahintersteckt und welche Maßnahmen ich dafür einleiten müsste
Im vorhinein recht herzlichen dank, es wäre sehr wichtig!!!!
ich will so schnell mein Mietverhältnis kündigen, welches auf unbestimmte zeit am 1 März 2003 abgeschlossen wurde. Im Mietvertrag steht eine vierteljährliche Kündigungsfrist.
Aber ich habe jetzt erfahren, dass es eine neue Gesetzgebung gibt, die eine ei
Kündigung
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