In der Wohnhausanlage (EW) ist ein Hauptmieter (EW von Eigentümer auf 5 Jahre gemietet), der die unter ihm wohnende Familie mit Kleinkindern bedroht. Unflätig beschimpft und ordinärst belästigt.
Diese Verhaltensweise ist auch den umliegenden Nachbarn und Miteigentümern bekannt. Diese fühlen sich ebenfalls belästigt und sind z.T.verängstigt.
Fazit der Fragestellung: Wie kommen die Miteigentüber dazu, einen Nachbarn vorgesetzt zu bekommen, der sie drangsaliert, bedroht (Kindern z.B. Steine nachwirft) und lautstark beschimpft.
Welcher Weg ist einzuschlagen, um diesen unleidlichen Mieter loszuwerden ?
Lästiger Hauptmieter
RE: Lästiger Hauptmieter
Gibt es keinen Ratschlag
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- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Lästiger Hauptmieter
Wenden Sie sich (am besten gemeinsam mit den anderen betroffenen Nachbarn) an die Hausverwaltung bzw. den Hauseigentuemer. Unleidliches Verhalten ist (theoretisch) ein Kuendigungsgrund. Wie lange sich ein Gerichtsverfahren hinziehen kann, ist jedoch nicht vorherzusagen. Es kann fuer ein derartiges Verfahren jedoch hilfreich sein, wenn bereits polizeiliche Anzeigen aktenkundig sind.
RE: Lästiger Hauptmieter
Vielen Dank !
Es ist offensichtlich eine langwierige Angelegenheit.
Wir müssen - wie Sie sagen - Protokolle von Vorfällen mit Zeugen und auch Anzeigen bei der Polizei vorweisen können.
Meine Meinung ist hier, daß das Gesetz zu schwach ist für
gefährliche Quälgeister der Umgebung. Alle leiden darunter und de facto ist man machtlos.
Herzlichen Dank !
Es ist offensichtlich eine langwierige Angelegenheit.
Wir müssen - wie Sie sagen - Protokolle von Vorfällen mit Zeugen und auch Anzeigen bei der Polizei vorweisen können.
Meine Meinung ist hier, daß das Gesetz zu schwach ist für
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