Kündigung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 28.08.2003, 10:17

Ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen und diesen 2 Tage später wieder gekündigt. Eine Kaution von 3 Monatsmieten habe ich bereits hinterlegt. Besteht so etwas wie ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb eines gewissen Zeitraumes nach Abschluß? Welche Kosten entstehen mir daraus?





Hans




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RE: Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 02.09.2003, 23:05

dazu s. § 30a konsumentenschutzgesetz:



§ 30a. (1) Gibt ein Verbraucher eine Vertragserklärung, die auf den

Erwerb eines Bestandrechts, eines sonstigen Gebrauchs- oder

Nutzungsrechts oder des Eigentums an einer Wohnung, an einem

Einfamilienwohnhaus oder an einer Liegenschaft, die zum Bau eines

Einfamilienwohnhauses geeignet ist, am selben Tag ab, an dem er das

Vertragsobjekt das erste Mal besichtigt hat, so kann er von seiner

Vertragserklärung zurücktreten, sofern der Erwerb der Deckung des

dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen

Angehörigen dienen soll.

(2) Der Rücktritt kann binnen einer Woche nach der

Vertragserklärung des Verbrauchers erklärt werden. Ist ein Makler

eingeschritten und wird die Rücktrittserklärung an diesen gerichtet,

so gilt der Rücktritt auch für einen im Zug der Vertragserklärung

geschlossenen Maklervertrag. Im übrigen gilt für die

Rücktrittserklärung § 3 Abs. 4.

(3) Die Frist des Abs. 2 beginnt erst zu laufen, sobald der

Verbraucher eine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine

schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Das

Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach dem Tag

der erstmaligen Besichtigung.

(4) Die Zahlung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor

Ablauf der Rücktrittsfrist kann nicht wirksam vereinbart werden.



gilt alles nur dann, wenn ihr vertragspartner "unternehmer" im sinn dieses gesetzes ist.

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