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Ablöse

Verfasst: 26.08.2003, 17:25
von JUSLINE
Uns wurde eine Wohnung mit Standard Kategorie A zu einem Mietzinssatz von Kategorie B angeboten. Dafür wollen aber die Vormieter eine Ablöse von 17.500 Euro, was uns angesichts umfangreicher (Ein-)Baumaßnahmen als angemessen erscheint.

Nun werden wir aber vielleicht nur 5 Jahre in der Wohnung bleiben. Der Hausbesitzer will uns aber kein Weitergaberecht vertraglich zusichern. (Welchen Grund kann er dafür haben?)

Besteht dennoch die Möglichkeit, einen Anteil der bezahlten Ablöse zurückzubekommen?