Indexkorrektur

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Indexkorrektur

Beitrag von JUSLINE » 26.08.2003, 11:21

in meinem Mietvertrag ist folgende Klausel enthalten:

"Der Mietzins wird auf den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten monatlichen Index der Verbraucherpreise 1976 wertbezogen.....Die Indexkorrektur des Mietzinses wird am Ende jedes Kalenderjahres berechnet und ist innerhalb eines Monats nachzuzahlen bzw. rückzuzahlen."

Der Vermieter hat einmal unterjährig eine Nachzahlung verlangt (März 1998-Mai2002), weil er zufällig draufgekommen ist, die ich auch getätigt habe. JEtzt habe ich die Wohnung gekündigt. Ist er jetzt berechtigt wieder eine Nachzahlung zu verlangen?



Andere Frage: Der Mietvertrag wurde nicht vergebührt. Ist deshalb davon auszugehen, daß der Vermieter auch die Mieteinnahmen dem Finanzamt NICHT offenlegt?



Herzlichen Dank!




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