Bitte DRINGEND ! Ungenehmigte Souterrainwohnung....

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JUSLINE
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Bitte DRINGEND ! Ungenehmigte Souterrainwohnung....

Beitrag von JUSLINE » 25.08.2003, 09:58

Liebes Jusline-Team, ich habe folgende Frage:

Ich möchte im Souterrain eine 80m2 Fläche renovieren und eine Wohnung draus machen, obwohl sich die Fläche als Magazin deklariert und als solche auch von der Baupolizei nicht als Wohnfläche genehmigt wird. Es gibt dort Elektro & Gaszuleitungen sowie neue Fenster. Alle anderen Sanierungen möchte ich durchführen.

Ich kenne den Hausbesitzer seit 13 Jahren und wir sind uns einig "wo kein kläger da kein richter". Ich bestehe natürlich auf einen Mietvertrag mit dem Titel "Hauptmietwohnung" um mich mietrechtlich abzusichern. Es ist ihm bekannt, daß das Risiko bei ihm liegt und daß er mir gegenüber schadenersatzpflichtig wird, sollte die Baupolizei einen Abbruchauftrag erteilen. Offiziell weiß ich nicht, daß es keine Genehmigung gibt. Welche Risiken habe ich in so einem Fall trotzdem? Z.B. wenn die Erben hier Probleme machen, wenn das Haus verkauft wird etc etc.....worauf soll ich bei der Vertragsunterzeichnung achten? Bitte dringend um Antwort und recht herzlichen Dank im voraus...LG WC



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JUSLINE
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RE: Bitte DRINGEND ! Ungenehmigte Souterrainwohnung....

Beitrag von JUSLINE » 25.08.2003, 15:03

> Ich möchte im Souterrain eine 80m2 Fläche renovieren und eine Wohnung draus machen, obwohl sich die Fläche als Magazin deklariert und als solche auch von der Baupolizei nicht als Wohnfläche genehmigt wird. Es gibt dort Elektro & Gaszuleitungen sowie neue Fenster. Alle anderen Sanierungen möchte ich durchführen.



Können Sie dann überhaupt ein (baupolizeilich genehmigtes) Badezimmer installieren, werden Sie den Kaminbefund für eine Gasetagenheizung uäm. bekommen?



> Ich kenne den Hausbesitzer seit 13 Jahren und wir sind uns einig "wo kein kläger da kein richter". Ich bestehe natürlich auf einen Mietvertrag mit dem Titel "Hauptmietwohnung" um mich mietrechtlich abzusichern.



Eine Hauptmiete ist es denn auch, da sie ja vom Hauseigentümer mieten. Das Mietrechtsgesetz gilt auch für die Vermietung von Magazinen -soweit es anwendbar ist.



> Es ist ihm bekannt, daß das Risiko bei ihm liegt und daß er mir gegenüber schadenersatzpflichtig wird, sollte die Baupolizei einen Abbruchauftrag erteilen. Offiziell weiß ich nicht, daß es keine Genehmigung gibt. Welche Risiken habe ich in so einem Fall trotzdem?



Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wer Ihnen da wunschgemäßen Rat erteilen könnte, da die Fragestellung auch nicht ganz lupenrein ist.



Jedenfalls können Sie sich bei Mieterschutzverbänden und berufsmäßigen Parteienvertretern insbesondere solchen , die auf Mietrecht spezialisiert sind, über die gesetzliche Lage im Detail informieren.



mfg, MA.







Z.B. wenn die Erben hier Probleme machen, wenn das Haus verkauft wird etc etc.....worauf soll ich bei der Vertragsunterzeichnung achten? Bitte dringend um Antwort und recht herzlichen Dank im voraus...LG WC


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