Mietverminderung möglich?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Mietverminderung möglich?

Beitrag von JUSLINE » 13.08.2003, 11:16

Ich wohne in einem Haus mit Eigentumswohnungen - bin jedoch Mieter einer dieser Wohungen.

Derzeit werden größere Sanierungs- Reparaturmaßnahmen durchgeführt, wie: Erneuerung der Fassade (Gerüst am ganzen Haus), Erneuerung von Gaupen (Fenster), da diese nicht gut isolieren, Erneuerung der Zugänge, etc...



Meine Frage dahingehen lautet: Kann ich meine Miete in der Zeit der Renovierungsarbeiten mindern? wenn ja, um wieviel?



Es ist so, dass die Handwerker auch teilweise in meine Wohnung müssen (beim Auswechseln der Gaupenfenster), ich habe das Gerüst rund um meine Wohnung und am Balkon und natürlich besteht auch dementsprechende Lärmbelästigung!



Kann mir jemand weiterhelfen? oder mir sagen, wohin ich mich für Auskünfte wenden könnte?

DANKE!




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Mietverminderung möglich?

Beitrag von JUSLINE » 13.08.2003, 19:59

Die Mietzinsminderung für den Fall der vorübergehenden verminderten Brauchbarkeit einer Wohnung ist in § 1096 ABGB geregelt.



Es könnte schon sein, dass Ihnen in Ihrem Fall ein Recht auf Mietzinsminderung (in einem gewissen Ausmaß, für eine gewisse Zeit) zusteht.



Sie müssen beweisen, inwieweit sie an der vereinbarten oder standardmäßig/durchschnittlich voraussetzbaren Nutzung der Wohnung gehindert sind.



Im Streitfall über die Höhe kann der Richter diese nach § 273 ZPO ausmessen.



Allerdings darf Ihnen bei Eingehen des Mietvertrages plus Mietzinsvereinbarung nicht bekannt gewesen sein, dass Ihnen demnächst diese Renovierungsarbeiten blühen, denn wie jedermann bekannt ist, bringen diese nun einmal für die Hausbewohner mehr oder weniger Störungen.



Auch dürfen Sie nicht in Kenntnis der (automatisch, von Gesetzes wegen) eingetretenen Mietzinsminderung durch die Störungen (die allerdings im Streitfall auch erst ausprozessiert werden muss, also vorerst nur hypothetisch ist) den Mietzins einfach weiterzahlen. Sie bekommen ihn dann jedenfalls nicht mehr zurück mit der Behauptung, Sie hätten die volle Höhe nur irrtümlich bezahlt (zB weil Sie den Paragraphen § 1096 ABGB nicht kannten).



Vorschlag: Schätzen Sie einmal die Dauer der Bauarbeiten und die voraussichtliche Häufigkeit der Störungen ab, ziehen Sie dann von Ihrer Miete die Betriebskosten (Heizung, Kanalgebühren, Wasser uäm, darüber "fährt ja wohl die Eisenbahn) ab, sowie auch die Umsatzsteuer, die Sie zahlen, und dann überlegen Sie bitte, wie hoch eine Verminderung der Miete tatsächlich sein könnte (bzw. sollte, damit Sie zufrieden mit dem Ergebnis sind).



Haben Sie schon mit dem Vermieter gesprochen?



Es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen (mit Begleitkosten), steht sich vielleicht da nicht dafür. Auch wäre zu bedenken, dass es sein könnte, dass tatsächlich das Ausmaß der Sie treffenden Störungen nicht so hoch ist, dass sich ein Richter entschließt, Ihnen mit der Mietzinsminderung entsprechend Recht zu geben.



Vielleicht können Sie ja eine kleine Minderung - vorsichtig - außergerichtlich mit dem Vermieter aushandeln.



Ansonsten:



Stellen, die Sie weiter beraten können, finden Sie aufgelistet unter



www.help.gv.at/21/210300_f.html



bzw. Sie wenden sich an die ERSTE anwaltlich Auskunft bzw. einen Rechtsanwalt.



mfg, MA.






Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 130 Gäste