Lärmbelästigung

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Lärmbelästigung

Beitrag von JUSLINE » 13.08.2003, 09:50

Im April 2003 sind in unserem Wohnblock neue Nachbarn eingezogen (zweiter Stock, ich selber wohne im Erdgeschoß). Schon in der ersten Einzugswoche fing es mit den Lärmbelästigungen an: EXTREM laute Musik, so laut das man den Bass auch noch im Nachbarblock hören konnte, es wird nicht auf die Ruhezeiten geachtet dh. dass man den Fernseher auch noch um 0:00 Uhr hört, weiters wird um die gleiche Uhrzeit auch gerne laut gelacht und herumgebrüllt (selbst unter der Woche wird da oben gesoffen!)

Die Polizei wurde auch schon ein paar mal gerufen, das konnte unsere Nachbarn aber auch nicht beeindrucken, geschweige denn dazu animieren endlich leiser zu sein.

Sie nehmen einfach keine Rücksicht auf andere!

Mittlerweile bin ich nervlich fertig!



Was soll ich gegen solche Leute machen???




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RE: Lärmbelästigung

Beitrag von JUSLINE » 13.08.2003, 11:53

melden Sie die lärmbelästigung dem vermieter, am besten mit aufzeichnungen, wann es von wem in welcher dauer zu welchen lärmbelästigungen gekommen ist. ihr vermieter müßte die einhaltung der hausordnung mit abmahnungen zu erreichen versuchen. wann nach der rechtsprechung bei erfolglosen mahnungen der punkt erreicht ist, ab dem der mietvertrag des störers gekündigt werden kann, entzieht sich meiner kenntnis. bei nachgewiesenen gesundheitsschädigungen durch lärm wäre schadenersatz denkbar.

informieren Sie sich am besten bei einer mieterschutzvereinigung oder arbeiterkammer über allfällige sonstige ansprüche (mietminderung) bzw. ob Sie selbst auch gegen die ruhestörer direkt rechtliche schritte setzten können.

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RE: Lärmbelästigung

Beitrag von JUSLINE » 13.08.2003, 20:11

Hallo Claudia,



wurde bereits ein Brief an diese Nachbarn gerichtet, in dem darauf hingewiesen wurde, dass sie (vermute ich) Hausordnung verstoßen und durch die nächtliche Ruhestörung auch eine Verwaltungsstrafe riskieren, samt nachfolgender Aufkündigung durch die Hausinhabung?



So etwas kann helfen.



Auch könnten Sie die Polizei anrufen, gleichzeitig - falls die Polizei nicht mit Ihnen eine Niederschrift aufnimmt - eine Sachverhaltsdarstellung verfassen - am besten unter Nennung von Zeugen (mit Name, Adresse, Tel. Nr.) die auch betroffen waren (zB aus dem Parterre oder Nachbarblock).



Vielleicht ist den Mietern nur nicht bewusst, wogegen Sie da verstoßen.



Haben Sie schon versucht mit ihnen zu sprechen und darauf hinzuweisen, dass Sie in der Nacht keine Ruhe zum Schlafen haben wegen des Gedröhnes, bzw. wie war die Reaktion?



Manchmal hilft sprechen, manchmal helfen - erfahrungsgemäß - solche Briefe - besonders gut auch, wenn sie von der Hausverwaltung kommen.



Vielleicht könnten Sie sich gemeinsam mit den anderen betroffenen Personen schriftlich bei der Hausverwaltung über die Ruhestörung beschweren. (Schriftlich wegen Beweisbarkeit des Datums, gemeinsam mit anderen Betroffenen, damit Sie nicht alleine dastehen).



Bei den ersten Malen passiert den Mietern meiner Erfahrung nach nichts, auch seitens der Polizei nicht, sondern es setzt nur eine Ermahnung.



Vielleicht gelingt es so, im Vorfeld eines längeren Konflikts diese Mieter zur Einsicht und zu einem rücksichtsvollen Verhalten zu bewegen (Musik geht auch per Kopfhörer zu hören usw.)



mfg, MA.


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RE: Lärmbelästigung

Beitrag von JUSLINE » 21.08.2003, 22:11

Jedesmal Anzeige nach landesrechtlichen Vorschriften über Lärmerregung (am besten mit Zeugen)

Lärm wenn möglich mit immer gleichen Pegel und vergleichbaren Umgebungsgeräusch (als Bezugsgrösse) unter Angabe von Datum und Zeit und Dauer auf Band aufzeichnen und der Verwaltungsbehörde als Beweismittel vorlegen.



Vermieter und Hausverwaltung schriftlich in Kenntnis setzen und in letzter Konsequenz Unterlassungsklage oder sofern plausibel begründbar Besitzstörungsklage beim zuständigen Bezirksgericht einreichen.






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