Kündigungsfrist

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JUSLINE
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Kündigungsfrist

Beitrag von JUSLINE » 08.08.2003, 09:47

habe meinen unbefristeten Mietvertrag in Wien im Mai 1998 abgeschlossen. Können Sie mir bitte sagen, welche Kündigungsfrist gilt, wenn im Mietvertrag "nach dem MRG nach dzt Fassung" steht?

Herzlichen Dank!

PS: Infos zur gerichtlichen Kündigung hab ich schon dankenswerter Weise im Forum gefunden!super!



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RE: Kündigungsfrist

Beitrag von JUSLINE » 08.08.2003, 13:56

Unbefristete Bestandverträge, die dem MRG unterliegen, müssen gerichtlich aufgekündigt werden (einvernehmliche außergerichtliche Einigungen sind aber möglich, bringen aber nur dann was, wenn Sie funktionieren (=Kostenersparnis an Gerichtsgebühren).



Die Kündigungsfristen für den Fall, dass nichts anderes vereinbart wurde, sind allerdings in der Zivilprozessordnung zu finden, welche vom Mietrechtsgesetz vorausgesetzt wird.



Demnach sind



Mietverträge über "Wohnungen oder Wohnräume" "zum letzten Tag eines Monates derart aufzukündigen,



dass die Aufkündigung dem Gegner der aufkündigenden Partei, wenn der Zins in monatlichen oder kürzeren Abständen zu bezahlen ist, spätestens einen Monat, wenn der Zins in längeren Abständen zu bezahlen ist, spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin zugestellt wird. (§ 560 Abs 1 Zi 2 d))



Dh. Wenn Sie monatlich zahlen und die Wohnung mit Ende September 2003 aufgeben wollen, dann sollten Sie schnell eine Aufkündigung einbringen, damit diese vom Gericht noch vor Ende August dem Hauseigentümer/der Hausverwaltung zugestellt werden kann (Möglich: Amtstag, Gericht, zu Protokoll erklären)



Achtung, wenn Sie Ersatzansprüche für Sanierungen etc geltend machen wollen (§ 10 MRG), dann müssen Sie diese unter Vorlage von Rechnungen spätestens gleichzeitig mit der Aufkündigung dem Vermieter gegenüber geltend machen, sonst ist es zu spät dafür!



mfg, MA.






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RE: Kündigungsfrist-Danke!

Beitrag von JUSLINE » 08.08.2003, 16:10

Vielen Dank, Ihre Antwort hat mir sehr viel weiter geholfen!!

KMW.

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