Kündigung

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JUSLINE
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Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 31.07.2003, 12:18

Hallo!

Ich bin echt verzweifelt und bitte hier um Auskunft!Die Situation ist folgende: ich wohne in einer Altbauwohnung im 3.Stock. Ausser mir wohnen in dem Haus 3 alte Ehepaar, ein Mieter (fast nie da) und meine Eltern und mein Bruder(jetzt 17 Jahre alt) (im 1.Stock) und ein psychiatrisch- und suchtkranker junger Mann (ca. 22.Jahre alt, teilweise besachwaltet). Er terrorisiert seit rund 2 1/2 Jahren die gesamt umgebung: er speilt irrsinnig laute Musik zu jeder Tages- und Nachtzeit, wodurch fast täglich Polizei-, Rettungs- und Feuerwehreinsätze erforderlich sind. Er schnorrt ununterbrochen um Geld und Lebensmittel und schriet manchmal sogar vom Fenster auf die Strasse zu Passanten um Geld und Zigaretten! mitte in der Nacht!Fast jede Nacht verlässt er bis zu 27 (1) Mal das Haus wobei er das Haustor so zuknallen lässt, dass ein Durschschlafen unmöglich ist!Er geht an die Strassenecke und kommt nach einer Minute wieder zurück und knallt das Haustor wieder zu und dann geht er nach einer Minute wieder usw. Zweimal hat er mich angeschrien im Stiegenhaus, da ich ihm kein Geld geben wollte und 1x hat er von mir gefordert, dass ich seine Drogen auf reinheit testen lassen soll im Spital, da er nicht hingehen kann!?. Meine Bruder wollte er Drogen schenken,da der Mieter meinte, "...dass er (mein Bruder) so schlecht ausschaut...". Er hat meinen Bruder dabei im Stiegenhaus abgefangen; mein bruder wusste nicht was er tun soll, hat nur gesagt: "lass mich in Ruhe".

Der Mieter und seine (zwielichtigen) Freunde läuten zu jeder Tages- und Nachtzeit an der Srpechanlage und begehren Einlass, wenn der Mieter den Haustorschlüssel verloren hat oder seine Freunde ihn besuchen wolen und er die Sprechanlage bei sich nicht hört (da die Musik zu laut ist!). Das Läuten dauert permanent (bis zu 4 Stunden !)durchgehend an:in der Nacht geht niemand runter um aufzusperren,da niemand mit dem Mieter oder seine Freunden allein im Stiegenhaus sein will. Eine Tatsache ist noch: der Mieter ist 1 1/2 Jahre im Mietrückstand, nach der Klage bei Gericht hat sein Anwalt einen Teil der Miete gezahlt, da der Anwalt die Mietzinshöhe für ungerechtfertigt sieht.

Meine Frage ist jetzt: Muss die Kündigung zurückgezogen werden, nur weil ein Teil der miete nach 1 1/2 Jahren bezahlt wurde? Muss das Gericht die Räumungsklage nicht anerkennen und die Räumung der Wohnung veranlassen?

Gibt es isrgendeine Möglichkeit mich zu schützen? Ich studiere und bekomme ein stipendium dafür, jedoch ist es mir zeitweise unmöglich irgendetwas zu tun, da ich irrsinning müde bin (ich hab seit ca 2 Jahren nicht meht durchgeschlafen, wenn ich zu hause war!) und somit gefährde ich meinen Lebensunterhalt, da ich für das Stipendium eine gewisse Semesterstundenanzahl nachweisen muss!!!!

Unser Anwalt hat schon eine Unterschriftenaktion in der Gasse durchgeführt und auch die bei Gericht eingebracht - leider ohen Erfolg bis jetzt! Einige Leute - so wie unsere alten Hausbewohner - trauen sich nicht etwas zu sagen oder zu unternehmen, da sie verständlicher weise Angst haben!!! Im letzten Jahr wurde 2x in den Wohnungen von den alten Mietern eingebrochen, nachdem sie dem Mieter nicht gegeben habe! Die Einbrecher wurden nie gefunden ...

Bitte um Auskunft, wohin ich mich wenden kann und welche Rechte ich habe, da ich schon jedes Vertrauen in die Justiz verloren habe!








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JUSLINE
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RE: Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 31.07.2003, 18:08

Ach, da sind Sie aber in einer schwierigen Situation..



Da sehe ich gleich ein paar Konfliktlagen:



- Auf der einen Seite die Hausverwaltung, der nun vom Mieter im Prozess unterstellt wird, eine zu hohe Miete zu fordern. Sie wird nicht auf die rückständigen Mieten verzichten wollen/können ohne Gerichtsurteil bzw. Ausspruch über die Höhe des gerechtfertigten Mietzinses (ist eine Kettenreaktion im Hause zu befürchten, - dass andere Mieter auch mit einer Geltendmachung einer Überhöhung kommen?)



Ein Mieter ohne entsprechende eigene Geldmittel - wie dies Ihr Hausgenosse sein dürfte, stellt für eine Hausverwaltung potentiell immer die Gefahr der Nichtbezahlung des Mietzinses dar, vor allem dann, wenn ein Rückstand besteht.



Wurde die Aufkündigung oder Räumungsklage nur aufgrund des Mietzinsrückstandes erhoben, dann ist dieser Prozess mit der Begleichung des rückständigen Zinses sowie der Kosten des Gegenanwalts in den meisten Fällen erledigt, - die Räumungsverpflichtung entfällt.



Der ausständige Mietzins muss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachbezahlt worden sein, sonst ist es zu spät dafür. Der Anwalt/Sachwalter des Mieters hat offensichtlich zu einem nicht zu späten Zeitpunkt eine entsprechende Zahlung geleistet. Betreffend der Geltendmachung einer Überhöhung des Mietzinses wird es wohl ein gesondertes (außerstreitiges) Verfahren geben, in dem die gerechtfertigte Mietzinshöhe überprüft werden wird. Erst danach wird der RA/SW des Mieters den dann als gerechtfertigt feststehenden restlichen Mietzins nachzahlen, schätze ich - sofern noch etwas zu zahlen ist, und soweit dafür Geld vorhanden ist. Diesfalls würde dann voraussichtlich auch der Kündigungsgrund/Grund für die Räumungsklage weggefallen sein.



Sie schreiben davon, dass Ihr Rechtsanwalt im Verfahren Unterschriften der Hausbewohner vorgelegt hat. Dazu jetzt meine Frage: Welche Rolle spielen denn Sie bzw. Ihr Anwalt in diesem Verfahren? Wurde auch unleidliches Verhalten des Mieters seitens der Hausverwaltung geltend gemacht? Das wäre dann ein gesondert zu beurteilender Kündigungsgrund, neben dem Mietzinsrückstand, und könnte eine Kündigung letztendlich tatsächlich "durchgehen" gegen den Mieter.



Die Umstände, die Sie schildern, scheinen auch wirklich das Zusammenleben unerträglich zu gestalten, für die Hausbewohner.



Sie schreiben, dass Polizei usw. häufig einschreiten. Wird da jedesmal eine Anzeige aufgenommen? Oder wird nur ein Vermerk gemacht, nach dem Motto: Hilft eh nichts, wenn hier gestraft wird? Nachteil der zweitgenannten Vorgangsweise für Sie: Die Vorfälle werden nicht ausführlich dokumentiert. Bei einer Anzeige wird der Sachverhalt schriftlich festgehalten: Wer warum die Polizei gerufen hat, in welchem Zustand der Mieter von der Polizei aufgefunden wurde, wie sich der Mieter verantwortet hat. Es steht Ihnen frei, nach jedem derartigen Vorfall, wenn schon die Polizisten keine Anzeige aufnehmen oder Sie solches nicht wünschen (aus Angst), eine Schilderung des Sachverhalts zu verfassen, zu unterschreiben (wer es gehört oder gesehen hat,) und wenigstens festzuhalten, dass die Polizei/Feuerwehr eingeschritten ist und dass Sie annehmen, dass dies sicherlich eine Anzeige/ein Verwaltungsstrafverfahren, zB wegen Ruhestörung zur Folge hatte. Kopien dieser Zettel behalten Sie sich, und diese geben dann - mit den Verweisen auf Datum und Umstände der Behördeneinsätze - zusammen mit den behördlichen Dokumentationen, wohl ein besseres Beweismittel ab als eine Unterschriftenliste, die - anders besehen - auch nach "Hausmobbing" und "ungerechtfertigter Ausgrenzung Andesartiger" aussehen kann.



mfg, MA.




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