ablöse bezahlt - wohnung wird nicht bezogen

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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ablöse bezahlt - wohnung wird nicht bezogen

Beitrag von JUSLINE » 21.07.2003, 15:28

hallo, folgender sachverhalt:



wir wohnen in einer genossenschaftswohnung (wien). in der gleichen anlage wurde eine größere wohnung frei, die für uns perfekt erschien. die mutter der damaligen mieterin suchte nachmieter, die sie dann dem gemeinnützigen bauträger vorschlagen wollte, um auch ja zu der von ihr geforderten ablöse zu kommen. wir waren bereit, die ablöse zu zahlen, worauf uns diese person vorschlug. die genossenschaft weist aber ausdrücklich darauf hin, dass mieter kein vorschlagsrecht hätten. jedenfalls bekamen wir trotzdem die wohnung zugesprochen, sie sollte am 1. august bezogen werden.



die ablöse haben wir schon im april dieses jahres überwiesen, auf drängen der eltern der mieterin. vertrag über investitionsablöse wurde damals auch unterschrieben.



der haken an der sache: wir können jetzt doch nicht in diese wohnung ziehen und bleiben in unserer bisherigen wohnung. nach kurzer rücksprache mit der genossenschaft wird sie aller voraussicht nach damit einverstanden sein. unser problem ist jetzt natürlich, dass wir die ablöse von der vormieterin zurückhaben wollen, da wir ja gar nicht in diese wohnung ziehen. es handelt sich um beinahe 7000 euro.



ich vermute einmal, dass wir sie rein rechtlich betrachtet zurückbekommen müssten da ja der rechtsgrund entfällt und die mieterin die ablöse vom tatsächlich einziehenden fordern kann. aber wie gehe ich am besten vor, um unsere ansprüche zu sichern?



freue mich über tipps, vielen dank!

mfg lila



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RE: ablöse bezahlt - wohnung wird nicht bezogen

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 15:35

An Ihrer Stelle würde ich eine Interessensvertretung für Genossenschaftsmieter (müsste eigentlich von der Mietervereinigung uäm. abgedeckt werden) konsultieren und um Hilfestellungen bitten. Sofern von dort her keine Hilfen kommen sollte, würde ich einen auf Mietrechtsangelegenheiten spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und versuchen, zumindest auf dem Verhandlungsweg etwas zu erreichen.



Der schlimmste Fall wäre ja der, dass Sie schließlich auch noch für die Entrümpelung der dann doch nicht bezogenen Wohnung aufzukommen hätten..



mfg, MA.


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RE: ablöse bezahlt - wohnung wird nicht bezogen

Beitrag von JUSLINE » 31.07.2003, 14:07

vielen dank für Ihre antwort... zur zeit versuchen wir noch eine einigung mit genossenschaft und vormieterin, der genossenschaft ist es aber natürlich ziemlich egal, dass wir schon ablöse bezahlt haben... und die vormieterin ist entspannt, weil sie das geld schon längst hat. nächste woche weiß ich mehr und sollte es dann nicht gut ausgehen, lasse ich mich von der mietervereinigung beraten.



danke!


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RE: ablöse bezahlt - wohnung wird nicht bezogen

Beitrag von JUSLINE » 31.07.2003, 17:47

Wie gesagt, an Ihrer Stelle würde ich einschlägig-rechtskundigen Rat ehebaldigtst einholen, schon jetzt,zB bei den Stellen, die ich angeführt habe. Es sind ja wohl auch Details des Sachverhalts zu berücksichtigen, die hier nicht erörtert werden können (zB Einsichtnahme in das was Sie schon bisher unterschrieben haben; ist das Mietverhältnis des Vormieters noch aufrecht, hat er schon eine Ersatzwohnung angeschafft und daher Schaden gehabt durch Ihren Einzug..) All das ist zu berücksichtigen, um die Stärke Ihrer Verhandlungsposition einzuschätzen, die Sie gegenüber "Vormieter" und Genossenschaft haben. Nebst Details der gegenwärtigen Rechtslage, Judikatur; die ich auswändig so nicht kenne.



Je mehr Zeit nun verstreicht, desto schlechter wird potentiell Ihre Verhandlungsposition.



Ziemlich fest dürfte stehen, dass Sie einen Vertrag nicht eingehalten haben. Durchaus möglich dürfte sein, dass die von Ihnen getätigte Zahlung in irgendeiner Form überhöht sein könnte.



Aber andererseits könnte derjenige, der nun Sie als Nachmieter verloren hat, auch einen Schaden aus der Sache haben, welcher dann im Falle eines Rechtsstreites jedenfalls gegen Forderungen Ihrerseits eingewendet werden dürfte. Je nach den konkreten zu verhandelnden Summen und Risken könnte dann verhandelt werden.



Sie können natürlich tun, was Sie möchten, aber ehrlich gesagt, warum haben Sie sich eigentlich nicht an einen RA oder an eine Mieterinteressensvertretung gewendet?



Die Angelegenheit sprengt - insbesondere in ihrer Durchführung, sprich, dem Korrespondieren und Verhandeln - wohl den Rahmen eines solchen Forums (meine ich), und da Sie nun einmal in keiner so tollen Verhandlungsposition sind (haben bereits gezahlt und unterschrieben) ist da eine Vertretung als Stütze schon was wert, könnte den Ausschlag geben..



mfg, MA.



Damit


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RE: ablöse bezahlt - wohnung wird nicht bezogen

Beitrag von JUSLINE » 31.07.2003, 21:38

danke für die nochmalige reaktion. ich habe sehr wohl versucht, mich an eine mietervereinigung zu wenden, habe angerufen und angerufen und angerufen (bei den zweien, die es in wien gibt), aber es ging nie wer ran und anrufbeantworter gab's keinen. die ereignisse haben sich dann auch überschlagen... Sie haben recht, es sprengt den rahmen dieses forums, alle details darzulegen.



vielen dank nochmals, y


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RE: ablöse bezahlt - wohnung wird nicht bezogen

Beitrag von JUSLINE » 01.08.2003, 09:49

Ja, sicherlich. Als "Laie" übersehen Sie bei Ihren schriftlichen Unterlagen möglicherweise ein Detail, können nicht alles kommunizieren. Das Hin und Her kostet des Internet kostet doch viel mehr Zeit als eine persönliche Beratung, es besteht die Gefahr von Missverständnissen, speziell bei dieser Fragestellung und Materie. Und dann bräuchte es hier wohl weiterer Verhandlungen mit Mieter/Abgeber der Wohnung und Genossenschaft - und das eben alles zusammen ist fürs Forum mE zu viel.



Vielleicht haben Sie nicht die richtigen Anrufzeiten erwischt. Ein paar Adressen mit weiteren Hinweisen (Unvollständigkeit möglich, aber nicht beabsichtigt):



http://www.mietervereinigung.at

http://www.mig.at

http://www.mieterbund.at



http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php

dort unter Serviceleistungen die Erste Anwaltliche Auskunft aufrufen (kostet nichts, ganzjährig, bei Schwellenangst vor RA-Kanzlei) Nehmen Sie zur Beratung alle Unterlagen mit, die Sie haben. (Aber ich würde doch eher gleich einen Ersttermin in einer Kanzlei empfehlen)



Alles Gute



mfg, MA.


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Re: ablöse bezahlt - wohnung wird nicht bezogen

Beitrag von Vmon » 09.11.2023, 20:03

Darf ich fragen wie ist es ausgegangen, habt ihr die Ablöse zurück bekommen?

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