hallo.
ich hab folgendes problem:
meine eltern haben unser ehemaliges haus vermietet, ich wohne inzwischen in einer wohnung.
nun war vorgesehen dass ich aus meiner wohnung ausziehe und in unser altes haus einziehe. Dies war auch mit den jetztigen mietern des hauses einvernehmlich abgesprochen (leider nicht mit einer gerichtlichen kündigung
nun aber stellen sie sich quer und wollen nicht mehr ausziehen, ich jedoch habe bereits meine jetztige wohung mit monats-letztem zu verlassen.
jetzt meine eigentliche frage:
im habe gelesen das für den eigenbedarf gewisse vorraussetztungen vorhanden sein müssen.
wie wird das gehandhabt????
hängt das etwa vom jetztigen haus meiner eltern ab(grösse)??
ich habe auch etwas von einer notsituation gelesen??
wie ist das zu verstehen???
bitte um rasche antwort.
danke, Markus Konrad
PS.: ich weiss zwar nicht ob das eine rolle spiel, aber das ganze ist in der Steiermark
Kündigung
RE: Kündigung
ach nochetwas hab ich vergessen zu fragen:
und zwar hab ich gelesen das es ein kündigungsgrund ist wenn die miete 8 tage rückständig ist.
in dem mietvertrag steht aber was von einem monat?
ist das rechtsgültig mit den Monat???
und zwar hab ich gelesen das es ein kündigungsgrund ist wenn die miete 8 tage rückständig ist.
in dem mietvertrag steht aber was von einem monat?
ist das rechtsgültig mit den Monat???
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