Wohnungsablöse

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JUSLINE
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Wohnungsablöse

Beitrag von JUSLINE » 10.07.2003, 09:16

Ich habe eine Frage zur Ablöse von einer Genossenschaftswohnung. Der Vormieter hat in der Wohnung Holzdecken angebracht, Fliesen gelegt und sonst noch ein paar Kleinigkeiten gemacht. Die Wohnung ist 5 Jahre alt und sieht wirklich vollkommen in Ordnung aus. Jetzt hat der Vormieter aber eine Ablöse von € 6.500,- verlangt. Wir haben eingewilligt, da wir die Wohnung unbedingt wollten. Wir haben eine Vereinbarung unterschrieben, wo wir ihm die Anzahlung von € 2.000,- und die restlichen € 4.500,- bei Schlüsselübergabe zusicherten. Die Anzahlung haben wir schon geleistet. Jetzt ist es so, dass wir das Geld nicht bis zur Schlüsselübergabe haben, da wir auf das Geld von der Vorwohnung warten müssen.

Meine Frage: Müssen wir jetzt die restlichen € 4.500,- bezahlen oder kommen wir irgendwie daran vorbei? Kann er rechtliche Schritte einleiten wenn wir nicht bezahlen? Ich habe gehört, dass man eine Ablöse noch 3 Jahre rückwirkend zurückforden kann. Stimmt das?




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JUSLINE
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RE: Wohnungsablöse

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 15:49

Dem Abgeber der Wohnung könnte ein Rücktrittsrecht zustehen, wenn Sie das Geld nicht wie vereinbart bei der Schlüsselübergabe parat haben.



Wenn Sie dann sagen, Sie möchten es ihm zahlen, und um eine Frist bitten, dann aber nichts zahlen, dann ist das mE nicht fair.



Ob Ihnen ein Rückforderungsrecht zusteht, hängt von vielerlei Umständen ab. Sie können sich bei einer

Mieterinteressensvereinigung beraten lassen, oder auch am Amtstag bei Gericht.



mfg. MA.


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