1-Jahres-Befristung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

1-Jahres-Befristung

Beitrag von JUSLINE » 02.07.2003, 08:47

Ich gehe für ein Jahr ins Ausland und möchte für diesen Zeitraum meine Eigentumswohnung (Bj. 82) befristet vermieten. Ich habe gelesen, dass neuerdings nur Befristungen >= 3 Jahre erlaubt sind. Alles kürzere mündet automatisch in einen unbefristeten Vertrag.

Gibt es eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, das Mietverhältnis doch zu befristen, eventuell durch Zusatzvereinbarungen?

Bei der Vergebührung des Vertrags beim Finanzamt geht man scheinbar auch von einem mindestens dreijährigen Mietverhältnisses aus. Kann ich auch auf nur ein Jahr vergebühren?



Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: 1-Jahres-Befristung

Beitrag von JUSLINE » 03.07.2003, 08:15

> Ich gehe für ein Jahr ins Ausland und möchte für diesen Zeitraum meine Eigentumswohnung (Bj. 82) befristet vermieten. Ich habe gelesen, dass neuerdings nur Befristungen >= 3 Jahre erlaubt sind.



Ja, das stimmt (Wohnrechtsnovelle 2002, § 29 MRG).





>Alles kürzere mündet automatisch in einen unbefristeten >Vertrag.

>Gibt es eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit, das >Mietverhältnis doch zu befristen, eventuell durch >Zusatzvereinbarungen?



Da in der Neuregelung dieser Bestimmung bestimmte Interessenslagen keine Berücksichtigung gefunden haben (zB Wohnungseigentümer, der für kürzer als drei Jahre aus der Wohnung geht, aber auch Studenten/Gastprofessoren uäm, die nur für kürzer als drei Jahre oder kürzer als 16 Monate in Österreich leben wollen) dürfte Ihre Fragestellung keine allzu seltene sein.



Das weist darauf hin, dass sich einschlägig spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien (auch möglich: Notariate) bereits mit der Materie einschlägig befassen konnten und sich Wege herausgebildet haben, solche Interessenslagen im konkreten mit den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen. Es gibt schon dem MRG nach ein paar Lücken (fragt sich nur, ob für Sie gangbar), doch es wäre hier auch in die Möglichkeit anderer Rechtsformen und zusätzlicher Gestaltungen zu denken.



Es ist hier mE für Sie - wollen Sie auf Nummer sicher gehen -, die Betrauung eines einschlägig versierten beruflichen Parteienvertreters in Betracht zu ziehen.



In studentischen Internetforen gibt es allerdings auch immer wieder Anfragen bezüglich Wohnungen für kurzfristige Österreich - Aufenthalte, wo Sie dann einigermaßen sicher sein können, dass die betreffende Person auch nach der vereinbarten Zeit wieder auszieht. Doch sicher kann man hier auch nicht sein, ob nicht der Student dann an Östereich derart Gefallen gefunden hat, dass er/sie dann doch weiterhin hier bleiben möchte...



Die Kehrseite: Unsicher, ob Sie eine Kaution erlangen, weiters: der Umgang mit der Wohnung; der tatsächliche Auszugstermin, Unkontrollierbarkeit der Wohnsituation während Ihrer Abwesenheit (oft viele Gäste zu Besuch, Wohnung ist stark bevölkert, evtl. Beschwerden der Nachbarn wegen Lärmstörungen etc..)



> Bei der Vergebührung des Vertrags beim Finanzamt geht man scheinbar auch von einem mindestens dreijährigen Mietverhältnisses aus. Kann ich auch auf nur ein Jahr vergebühren?



Das Finanzamt vergebührt die Verträge nach der Rechtsansicht, die vom Amt als den Gesetzen entsprechend erachtet wird.



Hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben..

mfg, MA.


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: 1-Jahres-Befristung

Beitrag von JUSLINE » 03.07.2003, 11:41

Ich habe mittlerweile von einem Makler erfahren, dass ich beliebig befristen kann, wenn ich die Wohnung "untervermiete". Was genau ist da der Unterschied zum normalen vermieten?

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: 1-Jahres-Befristung

Beitrag von JUSLINE » 04.07.2003, 07:32



Keiner, das ist "normales" Vermieten, bei einer bestimmten Konstruktion zwischen Vermieter und Mieter. Unterschied zwischen Hauptmiete und Untermiete ist hier mE nicht relevant, da jetzt eine gesetzliche Untergrenze von drei Jahren Mindestbefristung für die allermeisten dieser Mietverträge gilt (Ausnahme zB Zurverfügungstellung gemeinnützigen Wohnraums zB von Caritas an Flüchtlinge)



Dazu siehe auch:

http://www.konsument.at/seiten/p1346.htm



http://www.ab5zig.at/information/recht/ ... miete9.htm



Vielleicht könnten Sie noch eine Art von temporärem Fremdenbeherbergungsbetrieb in Ihrer Wohnung aufmachen (Bedingungen bei der Gewerbehörde erfragen, bzw. ist dann wohl Fremdenverkehrsabgabe uäm. zu bezahlen..) oder Ihre Wohnung für dieses Jahr einem solchen Betrieb anbieten.



Alles Gute,



mfg, MA.












Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: 1-Jahres-Befristung

Beitrag von JUSLINE » 04.07.2003, 07:46

Zum Anwendungsbereich der Befristungsbestimmungen des MRG siehe § 1 MRG (auf jusline.at unter Gesetze abgespeichert).



mfg, MA.


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: 1-Jahres-Befristung

Beitrag von JUSLINE » 04.07.2003, 08:49

Danke für die Aufklärung, die Sachlage scheint ja recht eindeutig zu sein. Allerdings wundert es mich, dass ich von Wohnungsmarklern und meinem Hausverwalter offensichtlich falsch informiert worden bin. Bei der Rechtslage kann das arg ins Auge gehen... Meine zukünftige Mieterin hat nur Bedarf für ein Jahr und ich muss es wohl riskieren, dass sie ihr Recht auf mehr nicht einklagt.

Wie groß ist die Chance auf Kündigung bei Eigenbedarf vor Ablauf der Befristung?

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: 1-Jahres-Befristung

Beitrag von JUSLINE » 05.07.2003, 22:06

> Wie groß ist die Chance auf Kündigung bei Eigenbedarf vor Ablauf der Befristung?



Es gibt hier keine Befristung auf ein Jahr - der Vertrag wird dann zu einem unbefristeten.



Die Aufkündigung wegen Eigenbedarfs müssen Sie gerichtlich geltend machen und im Ernstfall gegenüber dem widerstreitenden Bewohner dem Gericht klar machen, dass Sie ein dringendes Wohnbedürfnis haben - kann dann einige Zeit bis zur Durchsetzung dauern..



Möchte aber trotzdem auf meinen Vorschlag zurückkommen, dass Sie sich doch anwaltlich beraten lassen, v.a. von einer einschlägig spezialisierten Kanzlei. Seit der Gesetzesnovellierung ist schon eine Zeitlang vergangen, -da mag Judikatur existieren, da mögen sich Vorgangsweisen herausgebildet haben, die solchen Interessenslagen wie der Ihren (plus der Ihrer präsumtiven Mieterin, die sich ja auch nicht für mindestens 16 Monate, sondern nur für zwölf binden möchte.. Und es gibt ja auch Teilausnahmen, zB Vermietung bis zu einem halben Jahr, in bestimmten Fällen..



mfg, MA.


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: 1-Jahres-Befristung

Beitrag von JUSLINE » 07.07.2003, 09:17

Eine letzte Frage: Wenn ich schon für drei Jahre vermieten muss, kann ich im Mietvertrag ab dem 2. Jahr einen weit höheren Mietpreis als fürs erste Jahr verlangen?

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: 1-Jahres-Befristung

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 15:57

Ist mir nicht klar, ob Sie das wirklich "können". Letztlich würde sich die Legitimität Ihrer Vorgangsweise erst in einem gerichtlichen Verfahren beweisen, daran, ob zB tatsächlich eine gesetzliche Bestimmung (die auf Mindestbefristung auf 3 Jahr zB) umgangen werden sollte, indem der Mieter zum Schein eine ab dem zweiten Jahr überhöhte Miete akzeptieren musste uäm..



Aber jedenfalls können Sie in vielen Fällen auf ein halbes Jahr befristet vermieten (Siehe MRG- Mietrechtsgesetz § 1)



mfg, MA.


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 115 Gäste