Drohung mit Rauswurf

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Drohung mit Rauswurf

Beitrag von JUSLINE » 01.07.2003, 20:07

Meine Mutter ist geisteskrank und viele Nachbarn haben sich schon über den Lärm beschwert. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, dass die Wohnungsaktiengesellschaft das Mietverhältnis kündigen will. Darf die das? Kann bei so einem "Ausnahmefall" jemand, weil er laut ist, aus der Wohung geschmissen werden?

ich hoffe irgendjemand weiß da mehr als ich.

dankeschön ingrid




DorisMihokovic
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RE: Drohung mit Rauswurf

Beitrag von DorisMihokovic » 02.07.2003, 19:03

Der Mietvertrag kann wegen "unleidlichen Verhaltens" gekuendigt werden.

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JUSLINE
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RE: Drohung mit Rauswurf

Beitrag von JUSLINE » 03.07.2003, 07:57

> Meine Mutter ist geisteskrank und viele Nachbarn haben sich schon über den Lärm beschwert. Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, dass die Wohnungsaktiengesellschaft das Mietverhältnis kündigen will. Darf die das? Kann bei so einem "Ausnahmefall" jemand, weil er laut ist, aus der Wohung geschmissen werden?

> ich hoffe irgendjemand weiß da mehr als ich.

> dankeschön ingrid



Ja, es ist eine Aufkündigung des Mietvertrages, die sich auf unleidliches Verhalten ( § 30 Z 3, 2. Fall MRG) stützt, möglich.



Doch damit ist im Falle Ihrer Mutter noch nicht gesagt, dass im Bestreitungsfall einer Aufkündigung seitens des Gerichtes tatsächlich Folge gegeben würde.



Ein/e Sachwalter für die Hilfestellung bei der Regelung dieses Wohnungsproblems wäre wohl zu bestellen (Pflegschaftsgericht, Betroffene/r kann geeignete Person idR bezeichnen). Falls ein Sachwalter absolut nicht gewünscht würde, könnte auch versucht werden, dass Ihre Mutter einen RA/Notar mit der Vertretung beauftragt, - je nach Entscheidung des Gerichts wird dann voraussichtlich dieser notwendigenfalls zum Sachwalter bestellt oder es bleibt bei der Anwaltsbestellung (nehme ich hier eher nicht an.) Sollten Sie bereits Sachwalterin Ihrer Mutter sein oder ein anderer Laien-Sachwalter bestellt sein, so wäre hier für die nötige qualifiziert-rechtliche Vertretung zu sorgen.



Denn es ist bekanntlich schwierig, Leute mit derartigen Behinderungen in anderen Wohnungen unterzubringen, wenn einmal eine Kündigung durch den Hauseigentümer in der bisherigen Wohnung erfolgreich war.



Im äußersten Fall muss es zu einer Heimunterbringung kommen, mit allen idR ungewünschten Konsequenzen wie Verlust des gewohnten Lebensumfeldes, der eigenständigen Lebensführungen, und den finanziellen Konsequenzen (Zuzahlungen, Regress..).



Deshalb sollte mE alles daran gesetzt werden, um die Wohnung zu kämpfen, es sei, denn Ihre Mutter selbst wünschte eine diesbezügliche Veränderung.



Im gegenwärtigen Zeitpunkt wurde eine Aufkündigung noch nicht eingebracht. Es besteht daher (Erfolg natürlich nicht prognostizierbar)zunächst die Chance, eine Aufkündigung noch in deren "Vorfeld", also jetzt im Mahnungsstadium, zu verhindern, oder aber dann in weiterer Folge nach Einbringung einer Aufkündigung das Gerichtsverfahren voll durchzukämpfen.



Denn wenn auch die Mitbewohner im Haus keine Möglichkeit haben, das Weiterwohnen Ihrer Mutter zu verhindern, sieht sich doch die Hausverwaltung, wo sie in einem solchen oder einem vergleichbaren Fall (wo Beschwerden schon mehrfach aufliegen), irgendwann zum Handeln gezwungen, schon um zu verhindern, dass sie das Mandat des Hauseigentümers verliert, bzw. dass künftighin die Wohnungen dieses Hauses nur noch erschwert vermietbar sein werden, weil die Wohnqualität beeinträchtigt ist, oder das gutzahlende Mieter rasch ausziehen, die Wohnungen dann leerstehen uäm..



Es gibt aber auch immer wieder Fälle, wo gegenüber "geisteskranken" (bzw. geistigbehinderten, aber auch sonstwie sozial benachteiligten) Personen ein regelrechtes Mobbing seitens einiger Haus-Mitbewohner stattfindet, und demgegenüber die Beschwerdepunkte sich als derart geringfügig erweisen, dass das Gericht einer Aufkündigung dann nicht Folge gibt, also die Wohnung erhalten bleibt.



Vielleicht könnten Sie persönlich versuchen, die tatsächlichen Beschwerdepunkte der Nachbarschaft aufzuklären (was ist/war zu beanstanden: Gerüche, die aus der Wohnung dringen? Lärm am Hausflur? Nächtliche Ruhestörungen? Unhöfliches Verhalten, Beschimpfungen gegenüber den Hausbewohnern? Seit wann?)



Weiters gehörte medizinisch abgeklärt, inwieweit therapeutische Interventionen (Medikamentation) das Verhalten beeinflussen kann (Akute Erkrankung oder Dauerzustand...)



Auch ein Wohnungsumbau in Richtung einer behindertengerechteren Wohnung (Schalldämmung von Türen und Wänden), die Zuteilung von Heimhilfe/persönlicher Assistenz, Reinigungsdienst, Betreuung in einem (geriatrischen) Tageszentrum könnten in der Lage sein, die Wohnsituation dauerhaft zu verbessern.



Notmassnahme bei "Feuer am Dach" - Versuchen, die Mutter zu einem zeitweiligen Verlassen der Wohnung (Spitalsaufenthalt bei Akuterkrankung, sonst Kurzzeitunterbringung in Pflegeheim oder auch Ferienaufenthalt) zu bewegen, und in dieser Zeit die für das weitere Wohnen günstigen Verbesserungen in die Wege leiten. Dies der Hausverwaltung und den Mitbewohnern glaubhaft machen.



mfg, MA.



aulehla@hotmail.com




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