Genossenschaft - dringende Frage!

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Genossenschaft - dringende Frage!

Beitrag von JUSLINE » 25.06.2003, 22:17

Ich habe im November 2002 eine geförderte Genossenschaftswohnung bezogen. Jetzt bekomme ich die BK Abrechnung für 2002 (Nachzahlung 200 EUR) UND eine Nachzahlung für Annuitäten über EUR 540 !?! Kann man mir das verrechnen, obwohl ich nur 2 Monate in diesem Jahr in der Wohnung war oder muß das mein Vormieter noch bezahlen?

Bitte dringend um Antwort und herzlichen Dank im voraus

LG



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RE: Genossenschaft - dringende Frage!

Beitrag von JUSLINE » 29.06.2003, 15:54

> Ich habe im November 2002 eine geförderte Genossenschaftswohnung bezogen. Jetzt bekomme ich die BK Abrechnung für 2002 (Nachzahlung 200 EUR) UND eine Nachzahlung für Annuitäten über EUR 540 !?! Kann man mir das verrechnen, obwohl ich nur 2 Monate in diesem Jahr in der Wohnung war oder muß das mein Vormieter noch bezahlen?

> Bitte dringend um Antwort und herzlichen Dank im voraus

> LG



Ja, ich fürchte, gegenüber der Hausverwaltung werden Sie zahlungspflichtig sein, da diese Zahlungen dem jeweiligen genossenschaftlichen Nutzer der Wohnung vorgeschrieben werden.



Eine davon getrennt zu sehende Frage ist aber diejenige, ob nicht im sogenannten "Innenverhältnis",also im Verhältnis zu Ihnen, nicht der Vormieter zahlungspflichtig wäre. Gibt es hier denn keine vertraglichen Bestimmungen, in denen bezüglich solcher Dinge bereits eine Regelung getroffen wurde? Eine Nachzahlung für Annuitäten für das Jahr 2002, die Sie jetzt unerwarteter Weise trifft mindert ja noch nachträglich den Wert der Wohnung bzw. erhöht Ihre Anfangszahlung, den Preis der Wohnung - je nachdem wie man es sieht.. Nähere Informationen erhalten Sie hier sicherlich bei einer Mietervereinigung. Aber Sie können ruhig in der Hausverwaltung anrufen und sich auch dort erkundigen. Dort werden ja wohl öfter solche Fälle vorkommen, und es wird eine übliche Regelung geben. Wenn es eine Nachzahlung war - wird vielleicht auch wichtig sein, zu wissen, warum es zu dieser Nachzahlung gekommen ist, und ob sich ein Teil dieser Zahlung tatsächlich aufs "Abwohnen" der Wohnung in den ersten zehn Monaten des vorigen Jahres umlegen läßt. Diesfalls würde ich an Ihrer Stelle schon darum kämpfen, dass der Vormieter 5/6 davon zahlt. Das würde ich sagen, müsste auch bezüglich der Betriebskostennachzahlung gelten, außer es wäre etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden..



mfg, MA.


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RE: Genossenschaft - dringende Frage!

Beitrag von JUSLINE » 29.06.2003, 17:31

Herzlichen Dank für die Antwort! Leider hat mir auch die Genossenschaft bestätigt, daß diese Zahlung von mir zu leisten ist. Ich werde aber Ihrem Rat folgen und den Mieterschutz beauftragen sich das anzusehen, weil es auch noch einen weiteren Punkt gibt: wie gesagt, die bin im November 02 eingezogen und habe im Jänner 03 eine für mich vollkommen unerwartete Mieterhöhung von EUR 100 erhalten. Dies hatte lt. Genossenschaft den Grund, daß im nächsten Jahr die Annuitätennachzahlungen nicht mehr 1x im Jahr auf die Mieter zukommen. Da man mich bei Vertragsunterzeichnung nicht darüber informiert hat, weiß ich nicht ob ich diese Vorgangsweise so einfach hinnehmen muß. Ich hätte sonst die Wohnung wahrscheinlich gar nicht genommen. Wissen Sie ob ich mich dagegen wehren kann? Eine Miete niedriger anzusetzen und dann 1x Jahr hohe Annuitätennachzahlungen zu verlangen klingt zumindest nicht geseztlich...

Vielen Dank nochmals ... LG

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RE: Genossenschaft - dringende Frage!

Beitrag von JUSLINE » 29.06.2003, 17:46

.. weil dann die Optik verfälscht wird, und der potentielle Mieter meint, die Wohnung komme viel billiger. Falls Ihnen Informationen über die Höhe der insgesamt zu leistenden Zahlungen verschwiegen wurden, über die sie aber informiert hätten werden können und sollen, kann ich mir vorstellen, dass Sie ein Recht haben könnten, aus dem Vertrag wieder herauszukommen. Aber wenden Sie sich besser an einen Mieterschutz (sonst auch: spezialisierten Anwalt), wo viel Praxis mit derlei Fällen besteht. 100 Euro monatliche Erhöhung nach zwei Monaten sind schon viel..

Im einzelnen könnte es auch darauf ankommen, dass Sie beweisen können, dass Sie nicht über die Gesamtzahlungen informiert wurden (oder die Genossenschaft das Gegenteil nicht beweisen kann..)





Alles Gute!

MA.


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RE: Genossenschaft - dringende Frage!

Beitrag von JUSLINE » 29.06.2003, 18:01

Vielen Dank nochmals ...ich werde den Mietvertrag und die Übernahmedokumente zum Mieterschutz mitnehmen und das prüfen lassen, ob sich da eine Klausel versteckt hat, aber ich habe soweit nichts entdecken können. Mir scheint, daß die Annuitäten falsch berechnet und deshalb die Miete zu niedrig veranschlagt wurde. Dies scheint der Grund für die hohen Annuitätennachzahlungen und somit eine Anpassung der Miete von EUR 100 zu sein. Zumindest wurde mir das im Jänner von der Buchhaltung telefonisch verklärt und ich hoffe, daß ich diese Information auch schriftlich bekomme. Ich habe heute eine Mail mit der Bitte um Erklärung (in schriftl. Form) für die Kosten ersucht. Sollte sich herausstellen, daß die Berechnung der Genossenschaft falsch war werde ich hoffentlich mein Geld zurückbekommen.

Vielen Dank noch für die guten Wünsche ... kann ich sicher jetzt gut gebrauchen. LG

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