gerichtliche kündigung

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gerichtliche kündigung

Beitrag von JUSLINE » 25.06.2003, 13:38

mein vermieter besteht auf eine gerichtliche kündigung des mietvertrags. meine frage ist: wie läuft eine solche gerichtliche kündigung ab. gibt es dafür ein formular beim bezirksgericht oder muss ich da einfach ein kündigungsschreiben verfassen und das dann vom bezirksgericht "abstempeln" lassen? oder wie funktioniert das? und wie lange dauert dieser vorgang bei gericht? danke für die hilfe!

riki




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RE: gerichtliche kündigung

Beitrag von JUSLINE » 29.06.2003, 02:56

> mein vermieter besteht auf eine gerichtliche kündigung des mietvertrags. meine frage ist: wie läuft eine solche gerichtliche kündigung ab. gibt es dafür ein formular beim bezirksgericht oder muss ich da einfach ein kündigungsschreiben verfassen und das dann vom bezirksgericht "abstempeln" lassen? oder wie funktioniert das? und wie lange dauert dieser vorgang bei gericht? danke für die hilfe!

> riki

1. Sie rufen bei dem Ihrer Wohnung nächstgelegenen Bezirksgericht an und klären, ob es auch das tatsächlich für Ihre Adresse zuständige ist, Sie erkundigen sich nach dem Amtstag.

2. Am Amtstag nehmen Sie Personalausweis und Mietvertrag zu Gericht, und geben die Aufkündigung zu Protokoll. Das dauert nicht sehr lange (je nach Wartezeit) Vor ein paar Jahren gab es jedenfalls auch noch Formulare. Wenn Sie aber nicht selbst wissen, wie sie diese am besten ausfüllen, dann wenden Sie sich doch besser direkt an die gerichtliche Beratung.



Gerichtskosten sind zu entrichten. Die Aufkündigung wird dann sowohl Ihnen als auch dem Vermieter zugestellt. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung an den Vermieter läuft dann die Kündigungsfrist.



Beachten Sie aber bitte die Dauer der einzuhaltenden Kündigungsfrist und den einzuhaltenden Endzeitpunkt des Mietverhältnisses. Sollten Sie mit der Zeit knapp sein, so empfiehlt sich doch die sofortige Konsultation eines berufsmäßigen Parteienvertreters. Sonst könnte es sein, dass Ihr Vertrag länger läuft als notwendig und gewünscht.



mfg, MA.


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