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Versteckter Mangel

Verfasst: 15.03.2023, 17:30
von Brian12
Hallo,

aktuell befinde ich mich seit 2,5 Jahren in einer Mietwohnung. An der Decke im Badezimmer gibt es einen Einbauspot, welcher in den letzten Monaten langsam begonnen hat, sich von der Decke zu lösen. Bei genauer Betrachtung stellt sich heraus, dass eine von zwei Klammern von Beginn an gefehlt hat. Leider gelingt es mir nicht, den Spot in der Decke zum Halten zu bringen, trotz Kaufes einer zweiten Klammer. Die Hausverwaltung möchte, dass dies von mir repariert wird. Meine Frage ist, handelt es sich hierbei um einen versteckten Mangel? Sprich muss der Vermieter/Hausverwaltung dafür aufkommen oder ich? Scheinbar gibt es bei der Verjährung des versteckten Mangels einen Unterschied zwischen beweglichen Sachen (2 Jahre) und unbeweglichen Sachen (3 Jahre).

Vielen Dank für eure Hilfe.

Lg, Brian

Re: Versteckter Mangel

Verfasst: 16.03.2023, 12:04
von alles2
Auf das Gewährleistungsrecht kannst Du Dich nicht berufen. Ich frage mich, ob der zweite Bügel sich nicht irgendwo auf der Decke befindet, weil es irgendwann abgesprungen sein könnte.

Wenn es sich um eine Genossenschaftswohnung handeln würde (wovon ich nun nicht ausgehe), müsste sich nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz der Vermieter um die Reparaturen kümmern. Ansonsten hat meist der Mieter die Erhaltungsarbeiten im Inneren des Wohnobjektes durchzuführen (§ 8 Abs.1 MRG). Das gilt nicht nur für die Lichtleitungsanlagen, sondern sollte auch für die Deckenspots gelten. Außer die Vertragsvereinbarungen sehen was anderes vor. So wie sich die Hausverwaltung anstellt, dürfte dem nicht so sein.

Re: Versteckter Mangel

Verfasst: 17.03.2023, 08:47
von Brian12
Hab ich mich auch gefragt. Soweit ich es ertasten konnte, liegt er nicht auf der Decke. Danke für die Antwort