Versteckter Mangel
Verfasst: 15.03.2023, 17:30
Hallo,
aktuell befinde ich mich seit 2,5 Jahren in einer Mietwohnung. An der Decke im Badezimmer gibt es einen Einbauspot, welcher in den letzten Monaten langsam begonnen hat, sich von der Decke zu lösen. Bei genauer Betrachtung stellt sich heraus, dass eine von zwei Klammern von Beginn an gefehlt hat. Leider gelingt es mir nicht, den Spot in der Decke zum Halten zu bringen, trotz Kaufes einer zweiten Klammer. Die Hausverwaltung möchte, dass dies von mir repariert wird. Meine Frage ist, handelt es sich hierbei um einen versteckten Mangel? Sprich muss der Vermieter/Hausverwaltung dafür aufkommen oder ich? Scheinbar gibt es bei der Verjährung des versteckten Mangels einen Unterschied zwischen beweglichen Sachen (2 Jahre) und unbeweglichen Sachen (3 Jahre).
Vielen Dank für eure Hilfe.
Lg, Brian
aktuell befinde ich mich seit 2,5 Jahren in einer Mietwohnung. An der Decke im Badezimmer gibt es einen Einbauspot, welcher in den letzten Monaten langsam begonnen hat, sich von der Decke zu lösen. Bei genauer Betrachtung stellt sich heraus, dass eine von zwei Klammern von Beginn an gefehlt hat. Leider gelingt es mir nicht, den Spot in der Decke zum Halten zu bringen, trotz Kaufes einer zweiten Klammer. Die Hausverwaltung möchte, dass dies von mir repariert wird. Meine Frage ist, handelt es sich hierbei um einen versteckten Mangel? Sprich muss der Vermieter/Hausverwaltung dafür aufkommen oder ich? Scheinbar gibt es bei der Verjährung des versteckten Mangels einen Unterschied zwischen beweglichen Sachen (2 Jahre) und unbeweglichen Sachen (3 Jahre).
Vielen Dank für eure Hilfe.
Lg, Brian