Rückforderung von Mietzinsen wegen COVID Lockdown

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Feri
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Rückforderung von Mietzinsen wegen COVID Lockdown

Beitrag von Feri » 15.03.2023, 09:07

Der Mieter betriebt ein Cafe-Restaurant in Wien. Seines Erachtens nach konnte er wegen eines auseordentlichen Zufalls Paragraph 1104 ABGB - teilweise im Jahre 2020 un 2021 - gar nicht gebrauchen bzw. benutzen,
Die Hausinhabung wurde ersucht, die geleisteten vorbehaltlichen Mietzahlungen zu refundieren.

Es ist nicht bewiesen, ob nach dem 1.Lockdown nicht immer für die Gastronomiebetriebe Takeaway und Lieferservice in Wien möglich gewesen wäre. Es gibt zwischenzeitig unendlich viele diesbezügliche Verordnungen, viele auch speziel lfür Wien, sodass es einer Doktorarbeit gleichen würde, genaue Zeiten und Möglichkeiten herauszufinden.

Ich frage, ob die Rückforderung von Mietzinsen rechtlich gedeckt ist, falls diese andere Möglichkeiten nicht gemacht wurden.
Andere Frage: wer will die diversen Kosten für Kalkulierung und Anfertigung der Zurückzahlung finanieren? (z.B.Hausverwaltung, Steuerberater, Finanzamt.)

Ist es möglich die Einkommensteuererklärung für 2020 zu ändern, wenn ja, wer soll die Kosten tragen?



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