Wohngemeinschaft / Auszug

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Wohngemeinschaft / Auszug

Beitrag von JUSLINE » 22.06.2003, 14:02

Also das Thema WG kann ganz schön kompliziert sein...



Ich möchte aus meinetr aktuellen Wg ausscheiden... und frage mich nun wie ich das am besten mache ohne die kaution zu verlieren oder noch sonstige Zahlungen wegen des Ausscheidens aufgedrückt zu bekommen..



Es handelt sich hierbei um drei HAuptmieter... untereinander wurde keine Kündigungsfrist bestimmt.. was heißt das nun... muß ich jetzt meine Miterschaft bei dem Vermieter kündigen innerhalb der Wohnungskündigungsfrist oder muß der nur informiert werden.. und was ist eine angemessene zeit zur suche eines nachmiteres.. und was passiert wenn die jetzigen verbleibenden Mieter nicht mit meinem neuen nachmieter einverstanden sind...



Kann mir bitte irgendwer helfen...






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RE: Wohngemeinschaft / Auszug

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 16:03

> Es handelt sich hierbei um drei HAuptmieter... untereinander wurde keine Kündigungsfrist bestimmt.. was heißt das nun...



das heißt mE, dass keine/r von Ihnen vor der Zeit ausziehen darf, die auch die Kündigungsfrist für die Hauptmiete darstellt, bzw. darüber hinaus könnte es noch extra abgeschlossene Vereinbarungen geben,



> muß ich jetzt meine Mieterschaft bei dem Vermieter kündigen innerhalb der Wohnungskündigungsfrist oder muß der nur informiert werden..





Wenn Sie im Vertrag als Mitmieter drinstehen, müssen Sie (gerichtlich) gegenüber dem Vermieter aufkündigen.



>und was ist eine angemessene zeit zur suche eines nachmiteres..



Das wird ortsspezifisch unterschiedlich sein. Ein paar Monate wohl jedenfalls.



>und was passiert wenn die jetzigen verbleibenden Mieter nicht mit meinem neuen nachmieter einverstanden sind...



Wenn Sie sich nicht gegenüber den anderen ausdrücklich verpflichtet haben, einen Nachmieter zu bringen, dann haben Sie jedenfalls das Recht, auch "so" auszuziehen, in einer angemessenen Frist, und es liegt dann an den anderen, ob sie noch jemanden dazu suchen, oder zu zweit weitertun, oder die Wohnung aufgeben.



hoffe, geholfen zu haben,



mfg, MA.




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RE: Wohngemeinschaft / Auszug

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 16:03

Sie müssen die WG natürlich auch gegenüber den anderen beiden Mitbewohnern aufkündigen.

mfg, MA.


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